Zeugen Jehovas müssen als Körperschaft anerkannt werden
24.03.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Die Zeugen Jehovas kündigten jedoch an, keine Kirchensteuer erheben zu wollen. Das Recht, Releigionsunterricht zu erteilen, bleibt dem Richter zufolge unberührt.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es keine objektiven Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Religionsgemeinschaft nicht rechtstreu sei.
«Es gibt keine Auskünfte von Familiengerichten oder Schulpsychologen, die belegen, dass die Zeugen Jehovas eine Drucksituation aufbauen, wenn sich ein Familienmitglied von der Gemeinschaft abwendet», sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp. Die Aussagen von Aussteigern reichten nicht aus, weil erst ihr psychischer Hintergrund überprüft werden müsse.
Der Rechtsstreit zog sich seit Jahren durch die Instanzen, weil das Land Berlin den «Zeugen» die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigert hatte.
Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht und wurde dann vom Bundesverwaltungsgericht wieder an Berlin zurückverwiesen. Die Karlsruher Richter hatten geurteilt, die Religionsgemeinschaft sei keine reale Gefahr für die Demokratie.
Eine Revision ist nicht zugelassen. Das Land Berlin prüft nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. (nz)

