08. Mrz 2005 13:50
Beamte, die unter Erektionsstörungen leiden, haben künftig Anspruch auf staatliche Hilfe. Sie müssen Potenzmittel nicht mehr allein finanzieren.
Laut dem Urteil, das am Dienstag veröffentlicht wurde (Az: 2 K 2236/04.KO), haben Beamte nunmehr immer dann Anspruch auf Beihilfe für Potenz steigernde Mittel, wenn sie ihnen vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen verordnet worden sind. Eine, wie es hieß, erektile Dysfunktion sei eine behandlungsbedürftige Krankheit. Dabei sei es unerheblich, ob sie körperliche oder psychische Ursachen habe, urteilten die Richter. Der Kläger, ein Bundesbeamter, hatte nach ärztlicher Diagnose unter seelisch bedingten Funktionsstörungen seiner Erektionsfähigkeit gelitten. Die beantragte Beihilfe war ihm mit der Begründung verwehrt worden, nach einem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern gehöre das Potenzmittel zu den nicht beihilfefähigen, so genannten «Lifestyle-Arzneimitteln». Die Koblenzer Richter erklärten dagegen, dass nach den Vorschriften grundsätzlich jedes Arzneimittel beihilfefähig sei, das ein Arzt schriftlich verordne. (nz)