netzeitung.deExperte: Keine «Sonderrechte» mehr für Stasiakten

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Bei Überlegungen, die Aufgaben der Birthler-Behörde neu zu verteilen, geht es aus Sicht des Berliner DDR-Forschers Manfred Wilke vor allem darum, ein Monopol zu brechen.

Von Joachim Widmann

Bei den von Medien kolportierten Überlegungen, die Aufgaben der Bundesbehörde für die Stasiunterlagen auf andere Behörden und Forschungsinstitute zu verteilen, handelt es sich um «Arbeitspapiere und Orientierungspläne». Mit dieser Einschätzung liegt der Leiter des Berliner Forschungsverbundes SED-Staat, Manfred Wilke, im Gespräch mit der Netzeitung mit der Darstellung der Bundesregierung auf einer Linie. Die Papiere seien freilich «ganz oben» im Kanzleramt erstellt worden, sagt Wilke.

Substanzielle Änderungen
Wilke gehört zu den Befürwortern substanzieller Änderungen im Umgang mit den Stasiunterlagen. Sein Forschungsverbund, der an der Freien Universität angesiedelt ist, wird in den Papieren laut «Berliner Zeitung» selbst als ein möglicher Träger von Forschungsaufgaben genannt, die bislang bei der Stasiunterlagen-Behörde angesiedelt sind. Während Wilke in Zweifel zieht, ob es dazu am Ende kommt, hält er eine Auflösung der Behörde und eine Verteilung ihrer Aufgaben für unausweichlich.

Wilke hält eine Übertragung der Forschungs- und Bildungsaufgaben der Bundesbehörde auf die Berliner Stiftung Aufarbeitung, wie in den Papieren vorgeschlagen, derzeit nicht für möglich. Diese habe dazu nicht die Strukturen und die Mittel. Denkbar wäre für ihn die Einrichtung einer nationalen Gedenkstiftung, in der man Forschung, Bildung und Gedenkstätten zusammenführen könne. Spezialaufgaben der Forschung könnten von zeitgeschichtlichen Instituten übernommen werden.

Historische Aufgabe erfüllt
Die Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen habe «ihre politische Aufgabe mit Bravour erfüllt, die Akteneinsicht», meint Wilke. Die Behördenchefin, Marianne Birthler, suche nun nach neuen Aufgaben für ihre Behörde. Birthler halte es für einen «Wert an sich», dass Deutschland mit den Stasi-Akten über das weltweit einzige offene Geheimdienstarchiv verfüge und hänge sehr dem Status quo an, kritisiert Wilke. Dies habe sich am Tag vor der Bekanntgabe des Wechsels der Behörde aus dem Bereich des Bundesinnenministers zur Kulturstaatsministerin bei einer Anhörung der Unionsfraktion im Bundestag gezeigt, in der Birthler, offenbar ahnungslos, für Bestandsschutz plädiert habe - Wilke nennt das eine «politische Fehleinschätzung».

Birthler verfolgt die Absicht, Sonderarchive mit Stasiunterlagen zu erhalten und weiterhin über die ebenfalls zu erhaltende Abteilung Bildung und Forschung der Behörde zu erschließen. Wilke zählt zu den Wissenschaftlern, die dies kritisieren. Laut seinen Angaben regt sich auch Widerstand im «föderalen Archivwesen», er nennt die Landesarchive in Sachsen und Brandenburg zur Gewähr.

Monopolbildung
Wilke hält es auch inhaltlich für nachvollziehbar, die Stasiunterlagen dem Bundes- und den Landesarchiven zu übergeben und damit dem «Sonderrecht» der Behörde zu entziehen. Das Argument, dass sie dann auseinandergerissen seien, lässt er nicht gelten – so werde derzeit eine zentrale Datenbank über die in verschiedenen Archiven liegenden SED-Akten erstellt.

Für den Experten fällt stärker ins Gewicht, dass sich in Kombination aus Stasi-Unterlagengesetz und Rechtsprechung zum Aktenzugang, Behörden-Abteilung für Bildung und Forschung und Sonderstatus der Behörden-Archive eine Art Monopol gebildet hat: Die Birthler-Forscher haben als einzige umfassenden Zugang zu den Akten, die alle anderen nur nach Vorzensur durch Schwärzungen der Behörden-Rechtsabteilung zu sehen bekommen. Das Problem dabei ist, so Wilke, dass sich das System DDR «allein aus diesem Fundus nicht erklären» lasse, umgekehrt aber die Stasiakten bei der Erforschung der DDR und der neueren deutschen Geschichte insgesamt von zentraler Bedeutung sind.

Wilke berief sich in einem Vortrag in Jena Anfang Dezember auf seinen Freund, den Bürgerrechtler und Schriftsteller Jürgen Fuchs, der in seinem letzten Roman «Magdalena» Behörden- und Aufklärungsinteresse gegeneinander gestellt hatte: «Das sich verselbstständigende juristische Regelwerk des Zugangs zu den Akten wird immer komplizierter, vermehrt die juristischen Regelungstechniken und führt zur Herausbildung einer Spezialdisziplin der Zeitgeschichte, die sich vor allem durch ihre ‚privilegierte Akteneinsicht’ legitimiert», sagte Wilke.

30 Jahre Sperrung
In ihrer ersten Reaktion auf das extrem restriktive Gerichtsurteil über die Herausgabe von Helmut Kohls Akte hatte Marianne Birthler selbst gesagt, es sei vielleicht besser, die Akten den Bundes- und Landesarchiven zu übergeben, denn das Bundesarchivgesetz sehe «nur» eine Sperrung für 30 Jahre vor. Das Kohl-Urteil dagegen bedeutet laut üblicher Kritik eine persönlichkeitsrechtlich legitimierte Beschränkung dessen, was herausgegeben werden darf, auf ein absurdes Minimum.

Um die jahrzentelange Sperrung nach Archivgesetz zu vermeiden, hatten DDR-Bürgerrechtler Anfang 1990 die Stasizentrale in Berlin besetzt und mit einem Hungerstreik die Beschlagnahme der Akten durch die Volkskammer und das erste Stasiunterlagengesetz über die Freigabe der Akten erkämpft – gegen den Willen der Bundesregierung und des eigenen Innenministers, Peter Michael Diestel (CDU), dem bis heute ein recht enges Verhältnis zu Helmut Kohl nachgesagt wird. Während die Dienstaufsicht bislang beim Innenministerium lag und nun auf die Kulturstaatsministerin übergeht, ist die Behördenchefin unabhängig und allein gegenüber dem Bundestag verantwortlich, der die Rolle der Volkskammer übernommen hat.

Dass es bei den Überlegungen im Kanzleramt auch um Einsparungen gegangen sei, glaubt Wilke, der ebenfalls CDU-Mitglied ist, nicht. Die einzige Abteilung der Birthler-Behörde, deren Arbeit nach einer entsprechenden Neustrukturierung nicht mehr anfiele, sei die Rechtsabteilung: «Die fällt bei den Kosten kaum ins Gewicht.»