Experte: Keine «Sonderrechte» mehr für Stasiakten
10.12.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Bei den von Medien kolportierten Überlegungen, die Aufgaben der Bundesbehörde für die Stasiunterlagen auf andere Behörden und Forschungsinstitute zu verteilen, handelt es sich um «Arbeitspapiere und Orientierungspläne». Mit dieser Einschätzung liegt der Leiter des Berliner Forschungsverbundes SED-Staat, Manfred Wilke, im Gespräch mit der Netzeitung mit der Darstellung der Bundesregierung auf einer Linie. Die Papiere seien freilich «ganz oben» im Kanzleramt erstellt worden, sagt Wilke.
Wilke hält eine Übertragung der Forschungs- und Bildungsaufgaben der Bundesbehörde auf die Berliner Stiftung Aufarbeitung, wie in den Papieren vorgeschlagen, derzeit nicht für möglich. Diese habe dazu nicht die Strukturen und die Mittel. Denkbar wäre für ihn die Einrichtung einer nationalen Gedenkstiftung, in der man Forschung, Bildung und Gedenkstätten zusammenführen könne. Spezialaufgaben der Forschung könnten von zeitgeschichtlichen Instituten übernommen werden.
Birthler verfolgt die Absicht, Sonderarchive mit Stasiunterlagen zu erhalten und weiterhin über die ebenfalls zu erhaltende Abteilung Bildung und Forschung der Behörde zu erschließen. Wilke zählt zu den Wissenschaftlern, die dies kritisieren. Laut seinen Angaben regt sich auch Widerstand im «föderalen Archivwesen», er nennt die Landesarchive in Sachsen und Brandenburg zur Gewähr.
Für den Experten fällt stärker ins Gewicht, dass sich in Kombination aus Stasi-Unterlagengesetz und Rechtsprechung zum Aktenzugang, Behörden-Abteilung für Bildung und Forschung und Sonderstatus der Behörden-Archive eine Art Monopol gebildet hat: Die Birthler-Forscher haben als einzige umfassenden Zugang zu den Akten, die alle anderen nur nach Vorzensur durch Schwärzungen der Behörden-Rechtsabteilung zu sehen bekommen. Das Problem dabei ist, so Wilke, dass sich das System DDR «allein aus diesem Fundus nicht erklären» lasse, umgekehrt aber die Stasiakten bei der Erforschung der DDR und der neueren deutschen Geschichte insgesamt von zentraler Bedeutung sind.
Wilke berief sich in einem Vortrag in Jena Anfang Dezember auf seinen Freund, den Bürgerrechtler und Schriftsteller Jürgen Fuchs, der in seinem letzten Roman «Magdalena» Behörden- und Aufklärungsinteresse gegeneinander gestellt hatte: «Das sich verselbstständigende juristische Regelwerk des Zugangs zu den Akten wird immer komplizierter, vermehrt die juristischen Regelungstechniken und führt zur Herausbildung einer Spezialdisziplin der Zeitgeschichte, die sich vor allem durch ihre privilegierte Akteneinsicht legitimiert», sagte Wilke.
Um die jahrzentelange Sperrung nach Archivgesetz zu vermeiden, hatten DDR-Bürgerrechtler Anfang 1990 die Stasizentrale in Berlin besetzt und mit einem Hungerstreik die Beschlagnahme der Akten durch die Volkskammer und das erste Stasiunterlagengesetz über die Freigabe der Akten erkämpft gegen den Willen der Bundesregierung und des eigenen Innenministers, Peter Michael Diestel (CDU), dem bis heute ein recht enges Verhältnis zu Helmut Kohl nachgesagt wird. Während die Dienstaufsicht bislang beim Innenministerium lag und nun auf die Kulturstaatsministerin übergeht, ist die Behördenchefin unabhängig und allein gegenüber dem Bundestag verantwortlich, der die Rolle der Volkskammer übernommen hat.
Dass es bei den Überlegungen im Kanzleramt auch um Einsparungen gegangen sei, glaubt Wilke, der ebenfalls CDU-Mitglied ist, nicht. Die einzige Abteilung der Birthler-Behörde, deren Arbeit nach einer entsprechenden Neustrukturierung nicht mehr anfiele, sei die Rechtsabteilung: «Die fällt bei den Kosten kaum ins Gewicht.»

