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Bundesrat legt Einspruch gegen Gentechnikgesetz ein

05. Nov 2004 11:02
Die unionsregierten Bundesländer haben das Gentechnik-Gesetz der Bundesregierung zurückgewiesen. Den Schadensersatzanspruch gegen Bauern wollen sie noch verhindern.

Der Bundesrat hat Einspruch gegen die geplante Neuordnung des Gentechnikrechts eingelegt. Die Unionsvertreter in der Länderkammer kritisierten am Freitag, das Gesetz sei europarechtswidrig. Es verbaue zudem Deutschland die Chancen der Gentechnik.

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Der Bundestag wird den Einspruch voraussichtlich mit Kanzlermehrheit zurückweisen. Die Novelle tritt dann wie geplant in Kraft.

Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast (Grüne) will mit dem Gesetz die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und die Koexistenz von traditioneller Landwirtschaft und dem Anbau von Gen-Pflanzen regeln.

Streitpunkt ist vor allem, wer haftet, wenn gentechnisch veränderte Pflanzen andere Felder mit Gen-Gut verunreinigen. Bauern, die beispielsweise ihr Öko-Zertifikat durch Freisetzung veränderter Organismen verliert, können nach Künasts Gesetz vor Gericht Schadenersatzansprüche durchsetzen. Zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete können die Naturschutzbehörden direkt eingreifen. Dazu soll ein Bundesregister mit flurstückgenauen Angaben der Flächen mit Gen-Pflanzen angelegt werden. (nz)

 
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