netzeitung.deFünf Jahre Haft für Lutz Drach

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Im Prozess um das verschwundene Lösegeld aus der Reemtsma-Entführung ist der Angeklagte Lutz Drach zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine wesentlich höhere Strafe gefordert.

Im Geldwäsche-Prozess gegen Lutz Drach, den Bruder des Reemtsma-Entführers Thomas Drach, hat das Landgericht Aachen am Donnerstag das Urteil verkündet. Lutz Drach muss demnach fünf Jahre ins Gefängnis.

In der Urteilsbegründung hieß es, es sei erwiesen, dass der 43-Jährige zusammen mit mehreren Mittätern umgerechnet 3,9 Millionen Euro aus dem 1996 erbeuteten Lösegeld «gewaschen» hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Drach neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung zwei Jahre und neun Monate.

Drach selbst hatte in einem Teilgeständnis vor Gericht eingeräumt, Teile des Lösegelds erhalten und weitergegeben zu haben. Dabei habe es sich lediglich um «Gefälligkeiten» für seinen Bruder gehandelt, er selbst habe kein Geld für sich abgezweigt.

Für die Freilassung von Jan Phillip Reemtsma waren im März 1996 umgerechnet 15 Millionen Euro gezahlt worden. Es war die höchste jemals in Deutschland nach einer Entführung gezahlte Summe. Von dem Geld sind bislang nur rund 700.000 Euro wieder aufgetaucht. (nz)