09. Jul 2004 11:11
Das Bundesverfassungsgericht hat bekräftigt, dass der Umgang mit Cannabis gegen das Grundgesetz verstößt.
Das höchste deutsche Gericht reagierte mit seinem Beschluss auf eine Vorlage des Amtsgerichts Bernau. Darin hieß es unter Berufung auf jüngste Forschungsergebnisse, dass der Einsatz von Haschisch und Marijuana zu medizinischen Zwecken sinnvoll sei. Komplikationen könnten damit gemildert werden, hieß es. Der Wirkstoff THC soll etwa Schmerzen lindern oder den Appetit anregen.Die Richter in Karlsruhe bekräftigten jedoch ihre Einschätzung von 1994, wonach das im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Cannabis-Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. (nz)