09.07.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Zum Einsatz in der Medizin angebaute Cannabis-Pflanzen
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das Bundesverfassungsgericht hat bekräftigt, dass der Umgang mit Cannabis gegen das Grundgesetz verstößt.
Der Umgang mit Cannabis bleibt vollständig verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Konsum der Droge mit dem Grundgesetz weiterhin nicht in Einklang zu bringen ist. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil hervor.
Das höchste deutsche Gericht reagierte mit seinem Beschluss auf eine Vorlage des Amtsgerichts Bernau. Darin hieß es unter Berufung auf jüngste Forschungsergebnisse, dass der Einsatz von Haschisch und Marijuana zu medizinischen Zwecken sinnvoll sei. Komplikationen könnten damit gemildert werden, hieß es. Der Wirkstoff THC soll etwa Schmerzen lindern oder den Appetit anregen.
Die Richter in Karlsruhe bekräftigten jedoch ihre Einschätzung von 1994, wonach das im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Cannabis-Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. (nz)