22. Jun 2004 11:28
Der ehemalige Frankfurter Vize-Polizeichef Daschner muss sich wegen der Folterandrohung gegen den Entführer des Bankierssohnes von Metzler vor Gericht verantworten. Das Landgericht ließ die Klage zu.
Daschner, der selbst Kriminalhauptkommissar ist, muss sich wegen schwerer Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger verantworten. Er soll einen Hauptkommissar angewiesen haben, dem festgenommenen Entführer Metzlers schwere Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Jungen preisgebe. Der Hauptkommissar muss sich deshalb ebenfalls vor Gericht verantworten - wegen Nötigung unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse, wie es hieß. Die Hauptverhandlung gegen die beiden Polizeibeamten soll frühestens im November dieses Jahres beginnen. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten maximal fünf Jahre Haft. (nz)