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SSS-Verfahren gegen fünf Angeklagte eingestellt

09. Jun 2004 18:38
Fünf von sechs Angeklagten im Prozess um die rechtsextreme Organisation «Skinheads Sächsische Schweiz» müssen sich nicht weiter vor Gericht verantworten.

Im dritten Prozess gegen sechs Männer, die verdächtigt werden, der rechtsextremen «Skinheads Sächsische Schweiz» (SSS) anzugehören sind die Verfahren gegen fünf Angeklagte am Mittwoch überraschend eingestellt worden.

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Drei von ihnen müssen eine Geldstrafe zahlen, wie eine Gerichtssprecherin des zuständigen Landgerichts Dresden mitteilte. In einem Fall wurde auf geringe Schuld erkannt und auf eine Bestrafung verzichtet, einem fünften Angeklagten wurde die Strafe aus einem anderen Verfahren angerechnet.

Nach Angaben des Gerichts einigten sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf dieses Vorgehen. Die Staatsschutzkammer des Dresdner Gerichts verwies vor allem darauf, dass drei der Angeklagten zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftaten erst 15 und 16 Jahre alt gewesen seien. Zudem lägen die Taten inzwischen einige Zeit zurück.

Geld an Opfer

Die Geldstrafen zwischen 200 und 1000 Euro müssen die Angeklagten laut dem Gericht an Menschen zahlen, die bei Straftaten geschädigt worden sind.

Für den sechsten mutmaßlichen Neonazis geht der Prozess weiter. Er ist als einziger als Erwachsener und nicht als Jugendlicher angeklagt. Das Verfahren wurde nach umfangreichen Beweisanträgen der Verteidigung jedoch vorläufig ausgesetzt.

Sowohl im ersten als auch im zweiten SSS-Verfahren waren Bewährungsstrafen verhängt worden, nachdem die Angeklagten das ihnen Vorgeworfene gestanden hatten. (nz)

 
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