Die Geldstrafen zwischen 200 und 1000 Euro müssen die Angeklagten laut dem Gericht an Menschen zahlen, die bei Straftaten geschädigt worden sind. Für den sechsten mutmaßlichen Neonazis geht der Prozess weiter. Er ist als einziger als Erwachsener und nicht als Jugendlicher angeklagt. Das Verfahren wurde nach umfangreichen Beweisanträgen der Verteidigung jedoch vorläufig ausgesetzt.
Sowohl im ersten als auch im zweiten SSS-Verfahren waren Bewährungsstrafen verhängt worden, nachdem die Angeklagten das ihnen Vorgeworfene gestanden hatten. (nz)