07.06.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Metin Kaplan
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Familie des selbst ernannten «Kalifen von Köln», Kaplan, wird nicht von der Stadt Köln abgeschoben. Allerdings könnten der Frau und einer Tochter die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden.
Die Stadt Köln hat angekündigt, dass die Frau und die jüngste Tochter des Islamisten Metin Kaplan nicht abgeschoben werden. Es seien keine derartigen Schritte gegen die beiden geplant, sagte eine Sprecherin der Kölner Ausländerbehörde am Montag.
Spekulationen über eine von der Stadt geplante Abschiebung der Kaplan-Familie bezeichnete sie als «abwegig». Sie verwies darauf, dass die Frau und die 20-jährige Tochter des selbst ernannten «Kalifen von Köln» als anerkannte Asylbewerberinnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hätten.
Diese Erlaubnis könnten die beiden jedoch laut dem Bundesamt verlieren. Eine entsprechende Untersuchung sei Ende Mai eingeleitet worden, sagte Amtssprecherin Marlene Kerpal am Montag. Das Verfahren könne einige Zeit in Anspruch nehmen.
Tochter und Sohn sind DeutscheKaplan selbst ist die Anerkennung als Asylberechtigter schon vor einiger Zeit entzogen worden. Seit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass seine Abschiebung in die Türkei generell möglich ist, bemühen sich die Behörden, Kaplan möglichst bald abzuschieben.
Die 25-jährige Tochter und der 26-jährige Sohn Kaplans sind eingebürgert und dürfen als deutsche Staatsbürger unbegrenzt im Land bleiben.
Die Stadt Köln teilte am Montag außerdem mit, gegen die Familie des Islamisten sei ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Dabei gehe es um die Rückerstattung zuviel bezahlter Sozialhilfe. (nz)