24. Mai 2004 15:56
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mörders von Jakob von Metzler verworfen. Dieser hatte argumentiert, die Polizei habe nicht rechtmäßig gehandelt.
Das Urteil gegen den Entführer und Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshofs wies die Revision des Mörders Magnus G. als unbegründet zurück.Sein Verteidiger Ulrich Endres hatte die Verurteilung zu lebenslanger Haft mit besonders schwerer Schuld mit dem Argument angefochten, dass das gesamte Verfahren angesichts der Folterandrohung der Polizei hätte eingestellt werden müssen.
Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte einen Hauptkommissar angewiesen, dem festgenommenen Gäfgen am 1. Oktober 2002, vier Tage nach der Entführung des elfjährigen Jakob, die Zufügung schwerer Schmerzen durch einen Kampfsportler anzudrohen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Kindes preisgebe.Das Frankfurter Landgericht hatte in erster Instanz das Vorgehen der Polizei scharf kritisiert. Dennoch hatte die Folterandrohung die Verurteilung nicht beeinflusst. Das Gericht verurteilte den 28-jährigen Frankfurter Juristen mit erstem Staatsexamen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte fest, seine Schuld wiege besonders schwer. Das hat zur Folge, dass nach 15 Jahren Haft nicht automatisch geprüft wird, ob der Vollzug der Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Die Verteidigung hielt die Feststellung einer besonders schweren Schuld für falsch und hatte deshalb Revision eingelegt. Der Zweite Strafsenat des BGH kam jedoch zu dem Schluss, dass das Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweise. Die obersten Richter verwiesen darauf, dass der Angeklagte nach ausdrücklicher Belehrung über eine mögliche Unverwertbarkeit seines früheren Geständnisses in der Hauptverhandlung das Verbrechen erneut gestanden hatte. (nz)