Strafanzeige gegen Filbinger
21. Mai 2004 14:38
 | Hans Filbinger | Foto: ddp |
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Bei der Staatsanwaltschaft Freiburg ist eine Strafanzeige gegen Ex-Ministerpräsident Filbinger eingegangen. Das bestätigte der Netzeitung ein Sprecher der Behörde.
Thema: Wahl des Bundespräsidenten |
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Zwei Tage vor der Wahl des neuen Bundespräsidenten ist gegen einen Wahlmann der CDU, den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger (CDU), Strafanzeige wegen des Verdachts auf so genannten Justizmord gestellt worden. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Freiburg im Breisgau der Netzeitung sagte, ist am heutigen Freitag ein entsprechende Anzeige eingegangen.Der Streit über die Teilnahme von Filbinger an der Bundespräsidentenwahl hatte sich in den vergangenen Tagen verschärft. Am Donnerstag hatten SPD und Grüne den früheren Ministerpräsidenten aufgefordert, auf sein Amt als Wahlmann für die Wahl des Bundespräsidenten zu verzichten. Die CDU hatte sich indes hinter den 90-jährigen gestellt, der 1978 als Ministerpräsident Baden-Württembergs zurück getreten war. Es war damals bekannt geworden, dass er gegen Ende des Zweiten Weltkriegs als NS-Marinerichter an Todesurteilen mitgewirkt hatte.
Fahnenflucht
Die aktuelle Anzeige gegen Filbinger, die der Netzeitung vorliegt, nimmt Bezug auf Filbingers Tätigkeit als Marinerichter am Ende des Zweiten Weltkrieges. Als Ankläger oder Beisitzer hatte er damals an Strafverfahren mitgewirkt, die mit Todesurteilen geendet hatten. Der jetzt von dem Münsteraner Juristen Rene Schneider erhobene Vorwurf lautet auf «Verdacht der Täterschaft oder Teilnahme am Justiz-Mord zum Nachteil des Matrosen Walter Gröger». Filbinger hatte demnach das Todesurteil gegen Gröger wegen Fahnenflucht beantragt. Am 16. März 1945 wurde es in Gegenwart des Marinerichters vollstreckt. Nach Auffassung des Juristen Schneider bestand Anfang 1945 für Filbinger, so der Wortlaut der Anzeige, «weder juristisch noch kriegsbedingt die Notwendigkeit, dieses Verfahren (...) durch ein Todesurteil abzuschließen». Wie Schneider der Netzeitung sagte, hätte es für die besonderen Umstände der damaligen Zeit «völlig ausgereicht», für die Taten des Angeklagten eine Zuchthausstrafe zu verhängen.
Todesstrafe
Der Matrose Gröger hatte im Dezember 1943 versucht, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Er wurde verhaftet und kam vor ein Kriegsgericht. Wegen Fahnenflucht wurde Gröger in erster Instanz zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Urteil wurde jedoch wieder aufgehoben. Es habe, wie Schneider sagte, «lediglich den Verwaltungs-Juristen der Marine und einem juristischen Laien« (nämlich dem Admiral als »Gerichtsherrn«) missfallen. Filbinger, der als Marinestabsrichter neu in das Verfahren eintrat, lag demnach die Forderung des Gerichtsherrn vor, die Todesstrafe gegen Gröger zu verhängen. Als Ankläger tat er dieses.Schneider zufolge hat sich Filbinger damals «persönlich» schuldig gemacht. Er habe seine richterliche Unabhängigkeit «ignoriert oder geleugnet» und sich «ohne Not» den Verwaltungs-Juristen untergeordnet. Es bestehe deshalb der Anfangsverdacht, dass Filbinger die «Strafverschärfung – das heißt ein Todesurteil statt acht Jahre Zuchthaus – nach seiner eigenen Überzeugung für angemessen beziehungsweise richtig oder 'gerecht' ansah».
Ähnliche Strafanzeigen
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Heidelberg sagte der Netzeitung, die Anzeige werde geprüft. Da der Sachverhalt «sehr umfangreich» sei, könne dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Er verwies jedoch zugleich auf ähnliche Strafanzeigen gegen Filbinger, die in den vergangenen Wochen gestellt worden seien. Diese hätten alle nicht «zum Erfolg geführt».
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer