19.05.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Gerhard Schröder
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Kanzler Schröder hat einen Strafantrag gegen den Mann gestellt, der ihn bei einer Parteiveranstaltung ohrfeigte. Die Staatsanwaltschaft will ihn schnell aburteilen lassen.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat Strafantrag wegen der Ohrfeige, die ihm ein 52-jähriger Mann am Dienstagabend auf einer Parteiveranstaltung in Mannheim gegeben hatte, gestellt. Regierungssprecher Bela Anda sagte am Mittwoch in Berlin, es müsse deutlich gemacht werden, wo die Grenze der politischen Auseinandersetzung überschritten sei. Dies sei bei einem tätlichen Angriff wie einer Ohrfeige der Fall.
Anda ließ offen, ob als Konsequenz aus der Attacke der Personenschutz für den Kanzler überprüft werde. Ein solcher Vorfall werfe natürlich die Frage auf, ob auch andere Angriffe möglich gewesen wären, sagte der Regierungssprecher. Man könne «nicht jedem in den Kopf gucken».
Das Bundesinnenministerium teilte mit, der Vorfall werde auch vom Bundeskriminalamt untersucht, das für die Sicherheit des Kanzlers verantwortlich ist. Eine Einschätzung, ob beim Personenschutz Fehler gemacht wurden, sei aber noch nicht möglich, sagte eine Sprecherin und verwies auf die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden in Mannheim.
Am Mittwochmorgen hatte bereits die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und ein beschleunigtes Verfahren zur Aburteilung des Täters beantragt. Dem 52-jährigen Täter werden Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. (nz)