20. Feb 2004 10:45, ergänzt 14:40
Der stellvertretende Frankfurter Polizeichef hatte bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler dem Verdächtigen Folter androhen lassen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.
Neben Daschner wird ein 50-jähriger Kriminalhauptkommissar wegen Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger angeklagt. Daschner und dem mitangeklagten Hauptkommissar drohen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren. Daschner hatte am 1. Oktober 2002 dem festgenommenen Jura-Studenten Magnus Gäfgen schlimme Schmerzen androhen lassen, um den Aufenthaltsort des vermissten Jungen zu erfahren. Dies hatte Daschner in einem Vermerk festgehalten.
Bei der Vernehmung ging die Polizei noch davon aus, dass der Junge lebt. Tatsächlich jedoch hatte Gäfgen ihn bereits am 27. September getötet und die Leiche an einem See versteckt. Gäfgen hatte der Polizei zunächst mehrmals falsche Orte genannt, nach der Androhung der Folter allerdings die Wahrheit gesagt.