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Frankfurter Polizeivize angeklagt

20. Feb 2004 10:45, ergänzt 14:40
Wolfgang Daschner
Der stellvertretende Frankfurter Polizeichef hatte bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler dem Verdächtigen Folter androhen lassen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

Der Vize-Polizeipräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, muss sich wegen der Androhung von Folter gegen den Mörder des kleinen Jakob von Metzler vor Gericht verantworten. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, er habe seine Mitarbeiter zur Nötigung verleitet.

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Neben Daschner wird ein 50-jähriger Kriminalhauptkommissar wegen Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger angeklagt. Daschner und dem mitangeklagten Hauptkommissar drohen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.

Daschner hatte am 1. Oktober 2002 dem festgenommenen Jura-Studenten Magnus Gäfgen schlimme Schmerzen androhen lassen, um den Aufenthaltsort des vermissten Jungen zu erfahren. Dies hatte Daschner in einem Vermerk festgehalten.

Bei der Vernehmung ging die Polizei noch davon aus, dass der Junge lebt. Tatsächlich jedoch hatte Gäfgen ihn bereits am 27. September getötet und die Leiche an einem See versteckt. Gäfgen hatte der Polizei zunächst mehrmals falsche Orte genannt, nach der Androhung der Folter allerdings die Wahrheit gesagt.

Daschner von Aufgaben entbunden

Der hessische Innenminister Volker Bouffier entband Daschner wenige Stunden später von seinen Aufgaben und versetzte ihn nach Wiesbaden. Dort soll er nun verwaltungsinterne Aufgaben übernehmen.

Der Fall hatte eine bundesweit eine Diskussion über die Zulässigkeit von Foltermethoden zur Rettung von Menschenleben ausgelöst. Zustimmend auf die Anklageerhebung reagierten die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Organisationen wie Amnesty International. AI äußerte die Hoffnung, dass auch im Urteil unmissverständlich deutlich werde, dass Folter unter allen Umständen und ohne jede Einschränkung verboten sei. (nz)

 
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