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DaimlerChrysler entlässt verurteilten Testfahrer

18. Feb 2004 14:58, ergänzt 22:43
Der verurteilte Raser
DaimlerChrysler trennt sich von dem wegen fahrlässiger Tötung verurteilten Testfahrer Er habe gegen interne Regeln verstoßen. Reaktionen auf das Gerichtsurteil waren überwiegend positiv.

Nach dem Urteil im so genannten Karlsruher Autobahnraser-Prozess will sich DaimlerChrysler von dem wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen verurteilten Testfahrer trennen. Konzernsprecherin Nicole Ladage sagte am Mittwoch in Stuttgart, der Konzern werde dessen Entlassung in die Wege leiten.

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Der 34-Jährige habe gegen interne Regelungen verstoßen. Die schrieben rücksichtsvolles Fahren und das Einhalten der Straßenverkehrsordnung vor.

Ob das Unternehmen darüber hinaus Konsequenzen aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zieht, ist bislang unklar. Die Sprecherin sagte, es werde nun überprüft, ob die internen Vorgaben ausreichen oder verschärft werden müssten.

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Mann am Mittwochmorgen zu einer achtzehnmonatigen Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Versuchsingenieur im vergangenen Juni durch zu schnelles und zu dichtes Auffahren auf einer Autobahn bei Karlsruhe einen Unfall verursacht hat, bei dem eine 21-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter getötet wurden.

Zahlreiche positive Reaktionen

Reaktionen auf das Urteil waren im Laufe des Mittwoch überwiegend positiv. Der nordhrein-westfälische Innenminister Fritz Behrens begrüßte, «dass ein deutsches Gericht ein so klares und hartes Urteil gesprochen hat». Das sei ein Signal dafür, dass Rücksichtslosigkeit geahndet werde und die Justiz nicht tatenlos zusehe, sagte der SPD-Politiker im WDR.

Der Sprecher des Auto Clubs Europa (ACE), Rainer Hillgärtner, forderte: «Raser gehören gesellschaftlich geächtet.» Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bewertete das Urteil gar als «zu milde».

Für den Verkehrsrechtsexperten des Deutschen Anwaltsvereins, Hans-Jürgen Gebhardt, ist das Urteil hingegen unangemessen hart. Im MDR sagte er, dabei habe «überproportional der Gedanke der Abschreckung im Vordergrund» gestanden. (nz)

 
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