Autobahnraser zu 18 Monaten Haft verurteilt
18. Feb 2004 08:58, ergänzt 11:53
 | Der Verurteilte vor Gericht | Foto: ddp |
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Der Autobahnraser von Karlsruhe ist vom Landgericht Karlsruhe zu achtzehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter blieben trotz schwacher Beweislage nur wenig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der so genannte Autobahnraser von Karlsruhe ist wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Damit liegt das Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe drei Monate unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe.
Der 34-Jährige zudem verurteilt, ab dem Tag der Urteilsverkündung achtzehn Monate lang seinen Führerschein abzugeben. Von dem Vorwurf der Unfallflucht wurde er freigesprochen.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Testfahrer von DaimlerChrysler am 14. Juli 2003 durch zu schnelles und zu dichtes Auffahren den tödlichen Autounfall einer 21-jährigen Mutter und deren zweijähriger Tochter verursacht hat. Dem Urteil zufolge konnte aber nicht bewiesen werden, dass er den Unfall im Rückspiegel bemerkt haben muss.
Der Verurteilte nahm den Schuldspruch äußerlich unbewegt auf.
In der einstündigen Urteilsbegründung sagte die Richterin Brigitte Hecking: «Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass die Puzzleteile ein Bild ergeben, dass Sie letztlich der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs gewesen sind.» Das Überholmanöver des Angeklagten sei falsch, verkehrswidrig und rücksichtslos gewesen.
Richterin kritisiert Zeugen scharf
Hecking sagte zu dem Verurteilten, nach Überzeugung des Gerichts stehe fest, dass er zur Tatzeit am Unfallort gewesen konnte. Zur Begündung, warum die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, sagte die Richterin: «Sie haben nicht einmal die vage Möglichkeit in Betracht gezogen, dass Sie es gewesen sein könnten.»Das Verhalten mehrerer Kollegen des Fahrers kritisierte Hecking scharf. Bisher habe sie es in keinem Verfahren erlebt, dass so viele Zeugen mit solcher Widerwilligkeit auch nur einen geringen Teil ihres Wissens preisgegeben hätten. «Jeder hat sich hier die allergrößte Mühe gegeben, nicht zu Ihren Ungunsten auszusagen», sagte die Richter dem Verurteilten.
Dass der ebenfalls unter Verdacht geratene Vorgesetzte des Verurteilten der Unglücksfahrer gewesen sein könnte, schloss die Richterin im Gegensatz zur Verteidigung aus.
Staatsanwalt forderte 21 Monate Haft
Der Staatsanwalt hatte für den Angeklagten ein Jahr und neun Monate Haft gefordert. Es gebe nicht viele Beweise, die seien aber ausreichend, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Es könne nicht bewiesen werden, dass der 34-Jährige zum Zeitpunkt des Unglücks an der Unfallstelle gewesen sei. Der Angeklagte selbst hatte eine Beteiligung an dem Unfall von Prozessbeginn an bestritten.Der Versuchsingenieur war am Tag des Unfalls gegen 6:00 Uhr mit seinem 476 PS starken Mercedes auf das Auto der 21-Jährigen zugerast. Die Mutter riss das Steuer ihres Autos unvermittelt nach rechts und verlor dadurch die Kontrolle über den Pkw. Das Auto geriet ins Schleudern und raste in einen Wald. Mutter und Tochter waren sofort tot.
Vier Zeugen des Unfalls hatten in dem Prozess übereinstimmend ausgesagt, sie hätten an dem 14. Juli des vergangenen Jahres einen schweren schwarzen Mercedes gesehen, der auf der Autobahn A5 bei Karlsruhe mit weit mehr als 200 Stundenkilometern auf den Kleinwagen der Marke Kia zugefahren sei.
Morddrohungen gegen Richterin
Weitere von den Zeugen des Unfalls genannte Merkmale des Autos trafen nach Ansicht des Staatsanwalts nur auf den Firmenwagen des Angeklagten zu. Der war an dem Morgen des Unfalltages von Sindelfingen zu einer Teststrecke nach Papenburg im Emsland unterwegs.Der Verteidiger Ulrich Schweizer argumentierte, sein Mandant sei erst nach dem Unfallzeitpunkt an der Unglücksstelle vorbeigefahren. Es sei ausgeschlossen, die Strecke zwischen Sindelfingen und der Unfallstelle in weniger als einer halben Stunde zu schaffen. Der Tankbeleg und Zeugenaussagen würden belegen, dass der Angeklagte erst um 5:30 Uhr in Sindelfingen losgefahren sei. Der Unfall habe sich jedoch schon um 5:58 ereignet. Schweizer kündigte Berufung an. «Davon kann man mit Sicherheit ausgehen, weil mich die Urteilsbegündung nicht überzeugt hat», sagte der Verteidiger.
Im Amtsgericht Karlsruhe hatte es am Mittwochmorgen vor der Urteilsverkündung massive Personenkontrollen gegeben, da es zuvor eine Morddrohung gegen Richterin Hecking gegeben hatte. (nz)