netzeitung.deProzess wegen tödlicher Abschiebepraxis

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Im Mai 1999 erstickte der «Schübling» Aamir Ageeb, weil ihn drei BGS-Beamte so lange in einen Sitz drückten, bis er sich nicht mehr bewegte. Seit Montag stehen die drei vor Gericht und schweigen.

Fast fünf Jahre ist es her, dass Aamir Ageeb an Bord der Lufthansa-Maschine LH 588 in der Obhut von drei Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) starb. Der Sudanese sollte in sein Heimatland abgeschoben werden. Seit Montag nun stehen die drei BGS-Männer vor Gericht und müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ihnen drohen, sollten sie verurteilt werden, fünf Jahre Haft.

Doch auch die Abschiebepraxis allgemein wird vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main zur Sprache kommen. Ageeb war im Mai 1999 mit elf Plastikbändern gefesselt worden, obwohl dies nach internen Dienstanweisungen auf Flügen untersagt war. Lediglich Klettbänder, mit denen er auch noch gefesselt war, hätten verwendet werden dürfen, damit er bei einem Notfall in der Maschine schnell befreit werden kann.

Außerdem hatte Ageeb einen Motorradintegralhelm übergestülpt bekommen, damit er die Beamten nicht beißen kann. Dies wurde erst nach dem Vorfall untersagt, als die Erstickungsgefahr offensichtlich geworden war.

«Lagebedingter Erstickungstod»
Vor allem aber stehen die BGS-Beamten vor Gericht, weil sie Ageebs Oberkörper so lange nach vorne drückten, bis er erstickte. Laut Staatsanwaltschaft haben die Beamten ihn gefesselt ins Flugzeug getragen und dort gegen dessen Widerstand gemeinsam in «nach unter gedrückter Position» gehalten. Je heftiger seine Gegenwehr, desto heftiger falteten sie ihn zusammen – seine Schläge jedoch waren der verzweifelte Versuch, Luft zu bekommen.

Andere BGS-Beamte berichteten als Zeugen, dass Ageeb schon in seiner Zelle heftigen Widerstand angekündigt habe und deshalb mit Plastikfesseln an Handgelenken, Ellenbogen und Füßen gefesselt worden sei. Da er auf der Fahrt zum Flugzeug mit dem Kopf gegen die Wagenscheibe geschlagen habe, sei ihm zum Schutz ein Helm aufgesetzt worden. Dass Plastikfesseln laut einer internen Dienstvorschrift auf Abschiebeflügen verboten waren, sei ihm nicht bekannt gewesen, sagte einer der Zeugen.

Ob sie sich dieser Erstickungs-Gefahr hätten bewusst sein müssen, wird die wichtigste zu klärende Frage sein. Dieser «lagebedingte Erstickungstod», wie ihn ein Gutachter nannte, ist bei der Polizei in den USA schon länger ein Thema, und es soll auch in deutschen Polizeidienststellen entsprechende Warnungen gegeben haben. Zumindest ist davon laut einem Bericht der «Frankfurter Neuen Presse» der Anwalt der Familie, Dieter Kornblum, überzeugt.

Als Zeugen aufgerufene BGS-Beamte sagten, dass sie von der Gefahr nichts gewusst hätten und dass das Heurnterdrücken übliche Praxis gewesen sei.

Redegenehmigung
Bisher haben sie keine Aussage gemacht. Alle drei, zwei Polizeiobermeister und ein Polizeimeister, verweigerten die Aussage. Sie beriefen sich auf fehlende Aussagegenehmigungen ihrer Dienstherren. Staatsanwalt Justus Koch nannte das nach so lnager Vorlaufzeit «seltsam». Jedoch erklärte ihr oberster Dienstherr, das Bundesinnenministerium, man habe eine Aussagegenehmigung erteilt und diese gelte «ohne jegliche Einschränkung».

Ageebs Angehörige sind nicht nach Frankfurt zum Prozess gekommen. Kornblum sagte laut dem Bericht: «Die sind stinkesauer, das alles so lange gedauert hat und Geld haben sie schließlich auch keines.» (nz)