Politiker wollen Kinderwahlrecht ermöglichen
11.09.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Politiker aller Parteien wollen per Gesetz erreichen, dass künftig das Wahlrecht von Geburt an gilt. Tatsächlich dürften dann jedoch nicht die Kinder wählen. Ihre Eltern hätten eine Stimme mehr.
Mit einer fraktionsübergreifenden Initiative wollen 46 Bundestagsabgeordnete das Wahlrecht ab Geburt in Deutschland einführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Donnerstag in den Bundestag eingebracht. Dem Antrag zufolge, soll Artikel 38 des Grundgesetzes geändert werden, der das Wahlrecht an die Vollendung des 18. Lebensjahres knüpft.
In der Antragsbegründung heißt es, auch Kindern und Jugendliche müssten eine «angemessene Berücksichtigung» im politischen Willensbildungsprozess finden. Damit solle «der Zukunft eine Stimme» gegeben werden, sagte der FDP-Abgeordnete Klaus Haupt, der den Gesetzentwurf mit formuliert hat, am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzentwurf sieht jedoch nicht vor, dass Kinder wählen dürfen, sondern dass Eltern stellvertretend für ihre Kinder das Wahlrecht ausüben sollen - und zwar bis zum 18. Lebensjahr.
Ohne Altersgrenze wählen könnenKritik kommt von den Grünen. Viele Eltern hätten eine abweichende politische Meinung zu der ihrer Kinder, sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk. Zudem bleibe völlig unklar, welcher Elternteil für welches Kind wählen solle.
Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRZG) und andere Kinderrechtsorganisationen kritisierten den Gesetzentwurf als nicht ausreichend. Kinder und Jugendliche müssten ohne Altersgrenze wählen können, «wenn sie es wollen», forderte SRZG-Geschäftsführer Jörg Tremmel. Aus seiner Sicht sollte jedes Kind wählen dürfen, das selbstständig zum Wahlamtsleiter gehe und sich in das Wahlverzeichnis eintragen lasse. (nz)