04.09.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Schadenersatz für psychologische Spätfolgen der Flugschau-Katastrophe von Ramstein ist nicht mehr einklagbar. Das hat das Koblenzer Landgericht befunden.
Fast genau 15 Jahre nach der Flugschau-Katastrophe von Ramstein hat das Koblenzer Landgericht eine Schadenersatzklage von Opfern wegen Verjährung zurückgewiesen. Dies war erwartet worden, nachdem ein Gerichtssprecher vor einigen Wochen auf die Beweislage in dem Fall hingewiesen hatte.
Am 28. August 1988 waren während eines Flugtags auf der US-Airbase Ramstein drei italienische Kunstflugmaschinen während eines Flugtags auf der US-Airbase abgestürzt, eine davon im Zuschauerbereich. 70 Menschen starben, 450 wurden verletzt. Die fünf Kläger hatten in ihrer Musterklage stellvertretend für 100 weitere Betroffene Entschädigung für die psychologischen Spätfolgen des Unglücks in Höhe von je 51.000 Euro verlangt.
Die Richter folgten der Einschätzung eines Gutachters, wonach das so genannte «posttraumatische Belastungssyndrom» der Opfer schon zum Zeitpunkt der Katastrophe bekannt gewesen sei. Die Klagemöglichkeit bestand daher nach knapp 15 Jahren nicht mehr. Wäre das Syndrom, das die psychischen Spätfolgen schwerer Unfälle oder anderer traumatischer Erlebnisse umfasst, von den Medizinern erst später entdeckt worden, hätte die Verjährungsfrist erst zum Zeitpunkt der Entdeckung begonnen.
Für körperliche Schäden hatten die Opfer bereits rund 15 Millionen Euro Entschädigung erhalten. (nz)