Abgeordnete wollen Kinderwahlrecht einführen
24.07.2003
Herausgeber: netzeitung.de
30 Bundestagsabgeordnete haben einen interfraktionellen Antrag unterschrieben: Demnach sollen alle Kinder ein Wahlrecht erhalten - zumindest indirekt.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe im Bundestag will sich für die Einführung des Kinderwahlrechts einsetzen. 30 Abgeordnete haben den Antrag bereits unterschrieben, mit dem ein Wahlrecht von Geburt gesetzlich festgeschrieben werden soll. Unterstützt wird der Antrag unter anderem von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), Rainer Eppelmann (CDU) und Antje Vollmer (Grüne), Initiator ist der FDP-Abgeordnete Klaus Haupt. Der Antrag wird auch von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) unterstützt.
Der Entwurf sieht vor, dass die Eltern zusätzlich zu ihrer eigenen Stimme treuhänderisch für ihre Kinder wählen dürfen. Nach der Sommerpause soll der Antrag in den Bundestag eingebracht werden. Um ein Kinderwahlrecht einzuführen, müsste der Bundestag Art. 38 des Grundgesetzes mit Zweidrittel-Mehrheit ändern.
Haupt begründet seine Initiative damit, dass es ungerecht sei, «dass jeder fünfte Deutsche von der Wahl ausgeschlossen ist». Im Grundgesetz heiße es, alle Macht gehe vom Volke aus - dazu gehörten auch Kinder und Jugendliche. Zudem werde so mehr Generationengerechtigkeit geschaffen.
Haupt will, dass Eltern die Wahlentscheidung mit den Kindern entsprechend ihres Alters besprechen und dann entsprechend abstimmen. Kritik kommt dagegen bereits von den Grünen: Die grüne Jugend-Expertin Jutta Dümpe-Krüger sagte, dies führe zu einem stärkeren Einfluss von Eltern bei Wahlen. Zudem verstoße die Regelung gegen das Prinzip der Höchstpersönlichkeit des Wahlrechts in Artikel 38 des Grundgesetzes, wonach der Bundestag in «allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer» Wahl gewählt werde müsse.
Sie forderte, junge Menschen müssten ihre Interessen selbst formulieren. Dazu könne beispielsweise das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden, wie es bei Kommunalwahlen schon in einigen Bundesländern geschehen sei. (nz)