netzeitung.deTrauma-Stress der Ramstein-Opfer «verjährt»

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Für seelische Folgen des Flugschau-Unglücks von Ramstein werden die Opfer voraussichtlich keine Entschädigung zugesprochen bekommen.

Für psychische Spätfolgen wegen der Flugkatastrophe von Ramstein im Jahr 1988 wird es wahrscheinlich keine staatliche Entschädigung geben. Die Erste Zivilkammer des Landgerichts Koblenz werde die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wahrscheinlich abweisen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Koblenz. Grund sei die Verjährung, wie die Nachrichtenagentur epd meldet.

Das in der Verhandlung am Donnerstag vorgelegte medizinische Gutachten habe ergeben, dass 1988 in Fachkreisen das sogenannte «posttraumatische Belastungssyndrom» bereits bekannt gewesen sei, sagte der Sprecher. Daher seien die Ansprüche der Opfer verjährt. Wäre das Syndrom später entdeckt worden, hätte die Verjährungsfrist erst zu diesem Zeitpunkt begonnen.

Der Prozess wird von fünf Klägern stellvertretend für weitere 100 Opfer geführt. Sie halten das Unglück für den Auslöser späterer seelischer Krankheiten.

Die Bundesrepublik Deutschland weigert sich mit dem Argument der Verjährung, das von den Opfern verlangte Schmerzensgeld von jeweils 51.000 Euro für posttraumatische Belastungssyndrome zu zahlen. Der Anwalt der Kläger, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), kritisierte das Verhalten der Bundesrepublik als «bürokratisch». Die Hinterbliebenen und Opfer wollten keine Millionen, sondern eine «Geste des guten Willens».

Für körperliche Schäden erhielten Opfer des Unglücks bisher insgesamt 15,3 Millionen Euro.

Vor 15 Jahren waren bei einer Flugschau auf dem US-Militärstützpunkt Ramstein in der Pfalz Maschinen einer italienischen Kunstflugstaffel zusammengestoßen und in die Zuschauermenge gestürzt. Dabei starben 70 Menschen, etwa 400 wurden schwer verletzt.

Das Koblenzer Gericht wird sein Urteil am 4. September verkünden. (nz)