Verteidiger: Möllemann drohte keine Haft
17. Jun 2003 20:15
 | Jürgen W. Möllemann | Foto: ddp |
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Möllemanns Anwälte haben Berichten widersprochen, dass ihr Mandant mit einer Gefängnisstrafe rechnen musste: Ein Verfahren hätte mit einer Geldstrafe enden können.
Der verstorbene frühere FDP-Politiker Jürgen W. Möllemann, der wahrscheinlich Selbstmord beging, musste nach Aussage seiner Verteidiger nicht mit Haftstrafen rechnen. In einer gemeinsamen Erklärung, die beide Anwälte am Dienstag veröffentlichten, bezeichneten Eberhard Kempf und Annette Marberth-Kubicki Medienberichte als falsch, Möllemann sei in einer juristisch aussichtslosen Lage gewesen.Nach den Angaben der Verteidiger war in dem in Münster laufenden Verfahren wegen Steuerhinterziehung «ein weiteres Gespräch mit dem Ziel der Beendigung des Verfahrens für den 18. Juni» vereinbart. Es sei ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Aussicht gestellt worden.
Anwältin: «Hätten gerne streitig verhandelt»
Möllemann hätte dies «möglicherweise akzeptiert, um das Verfahren zu beenden», sagte Marberth-Kubicki. Anders sei die Sachlage in Düsseldorf, wo wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Parteiengesetzes, Betrugs und Untreue gegen Möllemann ermittelt wurde.In diesem Verfahren sei «alles offen» gewesen, betonten die Anwälte. «Das hätten wir gerne streitig verhandelt», ergänzte Marberth-Kubicki. Per Strafbefehl hätte ohnehin maximal eine Gefängnisstrafe von einem Jahr zur Bewährung verhängt werden können, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken, die Angaben der Anwälte.
Staatsanwaltschaft: Haftantritt war nicht nötig
Möllemann hätte also keinesfalls die Haft antreten müssen. Ein solcher Strafrahmen sei «keinesfalls so absurd» gewesen, dass man mit der Verteidigung nicht darüber gesprochen hätte, erläuterte Mocken. Es habe aber noch keine festen Absprachen gegeben.Da eine am 13. Mai von den Anwälten Möllemanns angekündigte, ausführliche Einlassung zu den Vorwürfen bis dato nicht eingegangen gewesen sei, habe die Durchsuchungsaktion in vier Staaten am 5. Juni stattfinden müssen, so Mocken. Wenige Minuten nach Beginn der Durchsuchungen stürzte Möllemann am 5. Juni bei einem Fallschirmsprung zu Tode.
Bewusstseinslosigkeit vor Aufprall unklar
Die Staatsanwaltschaft Essen wies unterdessen Darstellungen zurück, die Obduktion habe ergeben, dass er bis zum Aufschlag bei Bewusstsein gewesen sei. Das könne mit einer Obduktion gar nicht festgestellt werden, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Reinicke. (nz)