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Mitspringer filmte Möllemanns Tod

14. Jun 2003 09:59, ergänzt 10:30
Am Freitag war Jürgen Möllemann in Münster beerdigt worden
Foto: ddp
Neue Zeugenaussagen erhärten den Verdacht, dass sich Jürgen Möllemann umbringen wollte. Und auch über ein mögliches Motiv wird spekuliert: ein Jahr Gefängnis.

Jürgen W. Möllemanns Tod ist von einem der mit ihm springenden Sportler gefilmt worden. Entsprechende Berichte bestätigte die Staatsanwaltschaft Essen. Man habe das Video beschlagnahmt und werte es noch aus, hieß es. Ein Fremdverschulden könne jedoch nach einer ersten Analyse ausgeschlossen werden.

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  • Auf dem Video sei Möllemanns Absprung in 4000 Metern Höhe zu sehen, sagte der Essener Oberstaatsanwalt Wolfgang Reinicke. Anschließend seien andere Springer gefilmt worden. Erst als Möllemann ohne Fallschirm zu Boden stürzte, habe der Filmer die Kamera wieder auf ihn gerichtet. «Weit im Hintergrund ist er auf dem Video zu erkennen. Als kleines schwarzes Pünktchen», so Reinicke.

    Außerdem sollen Zeugen berichtet haben, dass Möllemann nicht den elektronischen Sicherheitsmechanismus aktiviert hatte, der ab einer bestimmten Höhe automatisch den Fallschirm öffnet.

    Und er soll, wie laut «Spiegel» Zeugen aussagten, sich in ungefähr 600 Metern Höhe die Schutzbrille von den Augen gerissen haben. Das Magazin zitiert Experten mit der Vermutung, dies lasse auf einen Selbstmord schließen.

    Motiv Gefängnis

    Auch ein mögliches Motiv liefert das Blatt. Demnach drohte dem Politiker wegen seines umstrittenen Wahlkampf-Flugblattes eine harte Strafe. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft soll ihm einen Strafbefehl über ein Jahr Gefängnis angeboten haben. Das ist die auf diesem Wege mögliche Höchststrafe. Ein Strafbefehl kann zwischen dem Anwalt des Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft vereinbart werden, um einen Prozess zu vermeiden. (nz)

     
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