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Karlsruhe findet Kopftuchstreit kompliziert

03. Jun 2003 16:06
Fereshta Ludin
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Dienstag im so genannten Kopftuchstreit. Eine moslemische Lehrerin will ihre Einstellung in den Schuldienst erreichen.

Seit Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über den Fall der moslemischen Lehrerin Fereshta Ludin, die mit einem Kopftuch unterrichten will. Sie hatte geklagt, weil sie das Oberschulamt Stuttgart 1998 aufgrund ihrer Kopfbedeckung nicht in den Schuldienst aufnehmen wollte.

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Ludin plädierte vor dem BVerfG eindringlich dafür, aus religiösen Gründen mit einem Kopftuch unterrichten zu dürfen. Sie betrachte die Religion als Teil ihrer Identität, aber auch die freiheitlich-demokratischen Werte seien ihr wichtig, so die in Afghanistan geborene Deutsche. Das Land Baden-Württemberg lehnt ihre Aufnahme bislang mit dem Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot ab.

Das Argument, dass das Kopftuch die Unterdrückung der Frau symbolisiere, belaste sie sehr stark, sagte Ludin. «Aber ich habe mich davon schon in meiner Schulzeit distanziert», so die 30-Jährige. Es gehe ihr vor allem um das Grundrecht der Glaubensfreiheit.

Ihr Anwalt, Hansjörg Melchinger, unterstrich, dass Ludin Schüler nie zum Islam bekehren wollte. Außerdem gebe es in Deutschland bereits mehrere Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichteten. Dabei habe es ebenfalls keine Konflikte gegeben. Zudem unterrichteten auch katholische Priester und Ordensschwestern.

Der Rechtsvertreter der Landesregierung Baden-Württemberg, Ferdinand Kirchhof, räumte ein, dass Ludin nicht missionieren wolle. Das Kopftuch löse sich aber als Symbol von der Person. «Je offener eine Gesellschaft für verschiedene Religionen wird, desto strikter muss der Staat zurückstehen», sagte Kirchhof.

Die Klägerin scheiterte bislang bei drei Gerichtsinstanzen, zuletzt im vergangenen Jahr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Nun müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob sie die Religionsfreiheit und das Recht auf freien Zugang zu öffenlichen Ämtern oder die Neutralitätspflicht des Staates und die mögliche religiöse Beeinflussung der Kinder höher bewerten.

Gericht will praktische Fragen klären

Der Vorsitzende Richter des zweiten BVerfG-Senats, Winfried Hassemer, wies zu Beginn der Verhandlung eindringlich auf die gesellschaftlichen Dimensionen des Falls hin. Die Frage des Kopftuchs sei nicht nur juristisch sehr kompliziert. Es gehe auch um die Frage: «Wieviel fremde Religiosität verträgt unsere Gesellschaft?»

Die Verfassungsrichter wollen vor allem die praktischen Probleme des Streits untersuchen. «Wir wollen nicht vom grünen Tisch entscheiden, sondern eine empirische Basis haben», sagte Hassemer. Wichtig seien etwa die Bedeutung eines Kopftuchs und seine Wirkung auf Kinder. Dazu werden auch Psychologen und Pädagogen als Sachverständige befragt. (nz)

 
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