02. Jun 2003 16:29, ergänzt 16:56
Das Verfassungsgericht verhandelt ab Dienstag in letzter Instanz die Klage einer muslimischen Lehrerin. Sie will mit Kopftuch unterrichten.
Ludin klagt bereits seit 1998 auf ihre Einstellung. Sie beruft sich auf den Grundsatz der Religionsfreiheit. Auf den pocht jedoch auch das Land Baden-Württemberg: Den Kindern sei es nicht zuzumuten, im Unterricht einer fremden Religion ausgesetzt zu sein, selbst wenn es sich nur um ein Symbol derselben handele.Staatliche Schulen seien zudem zur strikten Neutralität gegenüber den Religionen verpflichtet. Diese sei nicht mehr gewährleistet, wenn eine Lehrerin das Kopftuch tragen dürfe, selbst «wenn seine Trägerin keine missionarische Absicht damit verfolge und das Kopftuch nur aus eigener Glaubensüberzeugung trage», urteilte das Bundesverwaltungsgericht Berlin im vergangenen Jahr.
Von dem Ausgang der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht sind weitreichende Auswirkungen zu erwarten: In anderen Bundesländern sind mittlerweile ähnliche Klagen anhängig. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland befürchtet, ein ablehnendes Urteil würde «mit Sicherheit negative Signalwirkung» haben und zu weiteren Diskriminierungen ermutigen. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. (nz)