Kopftuch ist kein Kündigungsgrund
10.10.2002
Herausgeber: netzeitung.de
Sie hoben die Kündigung auf und verwiesen die Klage teilweise an das Landesarbeitsgericht zurück.
Die Einzelhandelskauffrau hatte nach einem mehrjährigen Erziehungsurlaub ihrer Arbeitgeberin in einer hessischen Kleinstadt mitgeteilt, ihre religiösen Vorstellungen hätten sich gewandelt und sie werde nun ein Kopftuch tragen. Die Betreiberin des Kaufhauses kündigte ihr daraufhin. Sie befürchtete wirtschaftliche Nachteile.
Die Muslimin wehrte sich und klagte.
Die Richter entschieden nun, dass der Kaufhaus-Betreiberin zuzumuten gewesen wäre, die Verkäuferin weiter in der Parfümabteilung arbeiten zu lassen und abzuwarten, ob es tatsächlich Probleme gegeben hätte. Die Befürchtung, dass das Tragen eines Kopftuches den eher konservativ eingestellten ländlichen Kundenkreis stören könnte, wies das Gericht zurück. (nz)

