14.05.2002
Herausgeber: netzeitung.de
Parlamentarier debattieren, ob Mütter zukünftig Kinder anonym zur Welt bringen und in Babyklappen abgeben dürfen. Experten bestreiten, dass solche Regelungen Kindstötung verhindern.
Das Gesetz zu Babyklappen und anonymen Geburten wird nicht wie geplant am kommenden Freitag verabschiedet, sondern um eine Woche verschoben. Grund sind nach Abgaben der parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, rechtliche Unklarheiten. In den vergangenen Tagen war eine heftige Diskussion über den fraktionsübergreifenden Entwurf entbrannt.
Er soll es Frauen ermöglichen, ihre Kinder im Krankenhaus zur Welt zu bringen, ohne ihren Namen zu nennen. Außerdem sollen so genannte Babyklappen eingerichtet werden, wo Kinder anonym abgegeben werden können. Es gibt bereits 43 solcher Klappen in deutschen Versuchsprojekten.
Kein Schutz für NeugeboreneVorreiter in der Frage der anonymen Geburten und Babyklappen war die Union. Sie will es für Mütter möglich machen, ungewollte Kinder wegzugeben, ohne Angaben zu ihrer Person machen zu müssen oder die Kinder in einem langwierigen Verfahren zur Adoption freizugeben. Damit soll Schlimmeres verhindert werden: das Aussetzen von Kindern oder Kindestötung. Jährlich werden etwa 40 Kinder in Deutschland ausgesetzt. Die Hälfte von ihnen stirbt, bevor sie gefunden wird.
Experten kritisieren jedoch, dass an dieser Zahl auch die Babyklappen nichts ändern. Nach Angaben der «Frankfurter Rundschau» sind in Gebieten mit Babyklappen nicht weniger Neugeborene getötet worden. Allerdings seien mehr ausgesetzt worden.
Mütter, die in Panik handelten, suchten nicht erst nach einer Babyklappe, so die SPD-Abgeordnete Margot von Renesse, die auch die Enquetekommission «Recht und Ethik der modernen Medizin» leitet.
Organisation: Gesetz beschneidet KinderrechteAuch die Organisation Terre des Hommes forderte, das Gesetz müsse zurückgestellt werden. Der Gesetzentwurf stehe in Widerspruch zum Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft, erklärte der Adoptionsexperte der Organisation, Bernd Wacker.
In Frankreich, wo anonyme Geburten seit 1941 erlaubt sind, kämpfen inzwischen zehntausende Kinder der so genannten «Generation X» für ihr Recht, über ihre Eltern Bescheid zu wissen. Dort sind mehr als 400.000 Menschen «sous X» unter dem Namen X geboren, das heißt, sie kennen den Namen ihrer Eltern nicht.
Die Entscheidung einer Mutter, ihr Kind abzugeben, sei bei einer anonymen Geburt nicht rückgängig zu machen, kritisierte Rennesse weiter. Problematisch sei außerdem, dass nicht nachvollzogen werden könne, warum eine Frau ihr Kind abgebe, erklärte Wacker.
Für das Web ediert von Juliane Gunardono