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Kein Verfahren gegen Kanther: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

26. Mrz 2002 10:16, ergänzt 11:08
Manfred Kanther vorm Spendenausschuss des Bundestages Foto: ddp
Das Landgericht Wiesbaden eröffnet kein Verfahren gegen Manfred Kanther: Er habe der CDU nicht geschadet. Die Staatsanwaltschaft will das nicht hinnehmen und kündigt Beschwerde an.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden, gegen den früheren hessischen CDU-Chef Manfred Kanther kein Verfahren zu eröffnen, will die Staatsanwaltschaft umgehend Beschwerde einlegen.

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Sie begründete diesen Schritt mit einer Fristwahrung. Eine sorgfältige Prüfung der Entscheidung werde noch folgen. «Mit Rücksicht auf die umfangreichen Rechtsausführungen des Landgerichts verbieten sich vorschnelle Bewertungen», sagte Oberstaatsanwalt Dieter Arlet. Er kündigte an, dass die Prüfung des Gerichtsbeschlusses einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

Kanther wird vorgeworfen, in die CDU-Spendenaffäre verwickelt zu sein und der Partei massiven Schaden zugefügt zu haben. Nach dem Beschluss des Gerichts sollen auch der frühere Parteischatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und der ehemalige CDU-Finanzberater Horst Weyrauch nicht vor Gericht gestellt werden.

Gericht: Partei nicht geschadet

Das Gericht in Wiesbaden begründete seine Entscheidung damit, dass Kanther der CDU nicht geschadet habe. Die rund 20 Millionen Mark, die er mit anderen 1983 ins Ausland transferiert habe, hätten bereits auf Geheimkonten gelegen, so eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Daher hätte der frühere CDU-Landeschef sie auch nicht der Partei entzogen. Zudem sei für den Zeitraum zwischen 1983 und 1994 inzwischen Verjährung eingetreten.

Bei einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft dürfte der Fall vor das Oberlandesgericht Frankfurt/M. gehen. Das Gericht in Wiesbaden will seine Entscheidung am Vormittag offiziell bekannt geben. (nz)

 
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