26. Mrz 2002 10:16, ergänzt 11:08
Das Landgericht Wiesbaden eröffnet kein Verfahren gegen Manfred Kanther: Er habe der CDU nicht geschadet. Die Staatsanwaltschaft will das nicht hinnehmen und kündigt Beschwerde an.
Sie begründete diesen Schritt mit einer Fristwahrung. Eine sorgfältige Prüfung der Entscheidung werde noch folgen. «Mit Rücksicht auf die umfangreichen Rechtsausführungen des Landgerichts verbieten sich vorschnelle Bewertungen», sagte Oberstaatsanwalt Dieter Arlet. Er kündigte an, dass die Prüfung des Gerichtsbeschlusses einige Zeit in Anspruch nehmen werde.Kanther wird vorgeworfen, in die CDU-Spendenaffäre verwickelt zu sein und der Partei massiven Schaden zugefügt zu haben. Nach dem Beschluss des Gerichts sollen auch der frühere Parteischatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und der ehemalige CDU-Finanzberater Horst Weyrauch nicht vor Gericht gestellt werden.