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Gericht lehnt Verfahren gegen Kanther ab

25. Mrz 2002 20:17, ergänzt 22:02
Das Landgericht Wiesbaden will wegen der hessischen CDU-Spendenaffäre kein Verfahren eröffnen. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Beschwerde einzulegen.

Gegen die drei mutmaßlichen Drahtzieher der hessischen CDU-Spendenaffäre wird offenbar kein Verfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Wiesbaden teilte dies am Montagabend vorab mit – das Landgericht Wiesbaden wollte seine Entscheidung eigentlich erst am Dienstag veröffentlichen.

Klage «offensichtlich unbegründet»

Mehr in der Netzeitung:
Nach einem Bericht des ZDF will das Gericht die Klage gegen den ehemaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther wegen Untreue als «offensichtlich unbegründet» abweisen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, gegen die Entscheidung sofort Beschwerde einzulegen. Man wolle das Verfahren wegen Untreue weiterhin eröffnen, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Kanther sowie den früheren hessischen CDU-Landeschef Manfred Kanther, den ehemaligen CDU-Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und den früheren CDU-Finanzberater Horst Weyrauch ein Verfahren beantragt. (nz)

 
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