22.03.2002
Herausgeber: netzeitung.de
Die Bundesbürger haben derzeit keinen Rechtsanspruch auf strengere Grenzwerte für Mobilfunk-Anlagen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Bürgers zurückgewiesen, der gegen eine Mobilfunkanlage in der Nähe seines Grundstücks protestiert hatte. Er wollte vor Gericht durchsetzen, dass die Grenzwerte für die zulässige Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen gesenkt werden. Er hatte geltend gemacht, dass die Anlage seiner Gesundheit schade.
Das Verfassungsgericht entschied, dass eine Absenkung der geltenden Strahlengrenzwerte derzeit nicht einklagbar sei. Demnach ist der Staat nicht verpflichtet, Vorsorge «gegen rein hypothetsiche Gefährdungen» zu betreiben.
Deshalb dürften die Verwaltungsgerichte Kläger darauf verweisen, dass «noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse» über die gesundheitsschädigende Wirkung von Strahlen aus Mobilfunkanalgen vorliegen. (nz)