Klage der Ramstein-Opfer wird neu aufgerollt
31.01.2002
Herausgeber: netzeitung.de
Frühestens im April wird ein Gericht in Koblenz darüber entscheiden, ob die Opfer von Ramstein von der Bundesregierung entschädigt werden.
Vor 13 Jahren explodierte über dem rheinland-pfälzischen US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein der Himmel. Zwei Maschinen einer Kunstflugstaffel stießen am 28. August in der Luft zusammen und stürzten brennend in die Zuschauer. 70 Menschen starben, 450 wurden verletzt.
Seit längerem klagen rund 100 Angehörige und Überlebende der Katastrophe gegen die Bundesregierung auf eine Entschädigung wegen ihrer seelischen Spätfolgen. Eigentlich sollte längst ein Urteil gesprochen sein, am Donnerstag entschied die erste Zivilkammer des Landgerichts Koblenz jedoch, dass der Prozess weitergehen soll. Am 18. April werde es eine weitere Verhandlung geben.
Schmerzensgeld möglichEs bestehe grundsätzlich durchaus die Möglichkeit, dass den Klägern ein Schmerzensgeld zugesprochen wird, so ein Gerichtssprecher. Vorher müsse jedoch geklärt werden, ob ein solcher Anspruch nicht längst verjährt ist. Laut dem Truppenstatut der Nato hätten die Kläger ihre Forderung spätestens drei Monate nach dem Unfall anmelden müssen.
Der Anwalt der Opfer, Gerhart Baum, bezeichnete es als «nicht angemessen», wenn die Regierung jetzt Verjährung geltend mache. Deren psychische Spätfolgen seien erst in den Jahren 1998 und 1999 eingetreten.
Vor allem unter dem so genannten posttraumatischen Belastungssyndrom litten die Überlebenden und die Retter von damals, so Baum, einer Art «Querschnittslähmung im Gehirn». Beim Betreten einer Fleischerei würden sie zum Beispiel wieder das «zischende Fleisch in den Flammen von Ramstein» vor sich sehen. (nz)