13. Dez 2001 18:39
Die rechtliche Grundlage von Brechmitteleinsätzen ist weiterhin umstritten. Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt dazu noch nicht vor.
Ein Richter muss den Einsatz anordnen, «bei Gefährdung des Untersuchungsergebnisses durch Verzögerung» darf dies auch ein Staatsanwalt veranlassen. Am Donnerstag dementierte das Bundesverfassungsgericht jedoch Medienberichte, wonach Karlsruhe den Einsatz von Brechmitteln in einer Entscheidung von 1999 erlaubt habe. Das Gericht habe damals lediglich eine Verfassungsbeschwerde gegen den Brechmitteleinsatz nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Gericht mit. Es sei jedoch nicht über die Frage entschieden worden, ob solche Maßnahmen gegen den in Artikel 2 Grundgesetz verankerten Schutz der körperlichen Unversehrtheit oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. (nz)