Vorratsdatenspeicherung vor Gericht: 

netzeitung.de35.000 Kläger irren, sagt die Bundesregierung

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Fahnder wollen Telefon- und Surfprofile überwachen dürfen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Fahnder wollen Telefon- und Surfprofile überwachen dürfen
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Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung begonnen. Der Anwalt der umfangreichsten Sammelklage in der Geschichte der BRD warnt vor der «gesamten Erfassung des Alltags».

Die Bundesregierung hat die massenhafte Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger in Deutschland verteidigt. Elektronische Spuren müssten gesichert werden, um Straftaten verfolgen zu können, sagte der Prozessbevollmächtigte Christoph Möllers am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Erste Senat verhandelt über mehr als 60 Verfahren aus der umfangreichsten Massenklage in der Geschichte des Gerichts. Der Bürgerrechtler Burkhard Hirsch warf dem Gesetzgeber einen Dammbruch vor und sprach von einer «schleichenden Aushöhlung der freiheitlichen Substanz» in Deutschland.

Auch der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der mehr als 34.900 Kläger vertritt, mahnte eindringlich: «Ist dieser Weg einmal freigegeben, ist die gesamte Erfassung des Alltags die Folge.» Nach dem seit 2008 geltenden Gesetz, das eine EU-Richtlinie umsetzt, werden Kommunikationsdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, das Gericht müsse klären, «ob eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung über einen Zeitraum von sechs Monaten» überhaupt mit dem im Grundgesetz verankerten Telekommunikationsgeheimnis «vereinbar sein kann.» Ein Urteil wird erst im Frühjahr erwartet.
Leutheusser gegen Schnarrenberger
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erschien entgegen der Gepflogenheiten nicht vor Gericht, weil sie Beschwerdeführerin und Vertreterin der Bundesregierung zugleich ist. Die Gesetzesänderung wurde zu Zeiten der Großen Koalition maßgeblich von ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries (SPD) gestaltet und geht über die Vorgaben einer entsprechenden Richtlinie noch hinaus. Leutheusser-Schnarrenberger ist eine von etwa 35.000 Beschwerdeführern in Karlsruhe.

Ihre Staatssekretärin Birgit Grundmann ging kaum inhaltlich auf das Gesetz ein und verwies darauf, dass die Bundesregierung in besonderer Weise dem Datenschutz verpflichtet sei. Möllers sagte, die Grundrechte hätten bei der Gesetzgebung von vornherein eine zentrale Rolle gespielt. Die bisherige Rechtsprechung aus Karlsruhe wurde demnach berücksichtigt.

«Jeder elektronischer Atemzug wird abgespeichert»
Der frühere Bundestagsvizepräsident Hirsch kritisierte die Regelungen scharf, die seit 1. Januar 2008 in Kraft sind. Jeder Bürger werde wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Jeder «elektronische Atemzug» werde gespeichert. Die Daten beträfen den Kern der Persönlichkeit. «Und genau das wollen wir nicht», betonte Hirsch.

Im März 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes per einstweiliger Anordnung gestoppt. Seitdem dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Dazu zählen Mord, Raub oder die Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

Speicherung im 15-Minuten-Takt
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärte, er habe mit Erschrecken festgestellt, dass Telekommmunikationsanbieter viel mehr Daten speicherten als vorgeschrieben. Ein großer deutscher Anbieter etwa speichere im 15-Minuten-Takt den Aufenthaltsort von Smartphone-Besitzern, auch wenn diese die Geräte nicht nutzten. Nach Schaars Analyse lassen sich so Bewegungsprofile über sechs Monate erstellen.

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung erwarten nach eigenem Bekunden eine weitreichende Einschränkung der umstrittenen Vorschrift durch das Verfassungsgericht. Die Entscheidung werde wohl weit über die einstweilige Anordnung vom vergangenen Jahr hinausgehen, sagte einer der Prozessbevollmächtigten, Meinhard Starostik, vor Verhandlungsbeginn.

Nur bei Gefahr für Leib und Leben
Selbst der bayerische Innenminister Joachim Herrmann rechnet nach eigenen Worten damit, dass die Richter den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten nur in engen Grenzen genehmigen werden. Im SWR sagte der CSU-Politiker, die Richter würden vermutlich an der Linie ihrer einstweiligen Anordnungen festhalten und die Dateneinsicht nur bei Gefahr für Leib und Leben für zulässig halten.

Kritik an der Pflicht zur massenhaften Speicherung der Daten kommt auch von Berufsverbänden von Ärzten, Anwälten oder Journalisten. Ein Bündnis von Medienverbänden und -unternehmen warnte vor negativen Auswirkungen auf die Pressefreiheit in Deutschland, da Journalisten keinen Informantenschutz mehr gewährleisten könnten. Der staatliche Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von Journalisten schrecke Informanten massiv ab, da ihre Anonymität nicht mehr gesichert sei. (nz/DAPD/dpa)