Ladenöffnung teils verfassungswidrig: 

netzeitung.deRichter kippen Advents-Shopping in Berlin

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Kunden in einem weihnachtlich geschmückten Berliner Kaufhaus (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Kunden in einem weihnachtlich geschmückten Berliner Kaufhaus
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Ein Erfolg für die beiden großen Kirchen: Die großzügige Regelung Berlins, an bis zu zehn Sonntagen im Jahr die Geschäfte öffnen zu lassen, ist zum Teil gesetzeswidrig. Den aktuellen Verkauf gefährdet der Urteilsspruch nicht.

Die großzügige Regelung zur Ladenöffnung an Sonntagen im Land Berlin ist teilweise verfassungswidrig. Die Freigabe aller vier Adventssonntage verstößt gegen den besonderen Sonntagsschutz im Grundgesetz, hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Damit gab das Karlsruher Gericht einer Klage der beiden großen Kirchen teilweise statt.

Bis zum Jahresende dürfen die Berliner Läden allerdings noch am Sonntagsverkauf festhalten. Nach dem seit November 2006 geltenden Ladenöffnungsgesetz - dem bundesweit liberalsten - dürfen die Geschäfte in der Bundeshauptstadt an bis zu zehn Sonntagen jährlich öffnen. Darunter sind alle vier Sonntage vor Weihnachten. Nach dem sogenannten Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe und der «seelischen Erhebung».

Absage an Primat Erwerbsinteresse
Nach den Worten des Ersten Senats folgt aus dem Kirchenartikel ein besonderer verfassungsrechtlicher Schutz des Sonntags. «Gesetzliche Schutzkonzepte müssen erkennbar die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben», sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.

«Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um die Verkaufsstellenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen.»

Die Öffnung der Geschäfte an vier Sonntagen hintereinander ist laut Gericht nicht mit diesen Vorgaben vereinbar. Die übrigen Vorschriften zur Sonntagsöffnung in Berlin billigte das Gericht im Grundsatz.

Lob von Kirche und Gewerkschaft
Bei den vier Sonntagen, die die Senatsverwaltung «im öffentlichen Interesse» freigeben darf, ordnete das Gericht aber an, die Öffnung auf die Zeit zwischen 13 und 20 Uhr zu begrenzen. Darüber hinaus dürfen Berliner Geschäfte an zwei weiteren Sonntagen etwa bei Firmenjubiläen oder Straßenfesten ihre Waren verkaufen.

Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Katrin Göring-Eckardt, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Ladenöffnung an Adventssonntagen begrüßt. Der arbeitsfreie Sonntag ohne Ladenöffnungen habe etwas Verbindendes in der Gesellschaft, sagte Göring-Eckardt am Dienstag im ZDF. Der Sonntag sei «ein Geschenk der Christen an die Gesellschaft».

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Urteil begrüßt. Die Gewerkschaft hatte die Kirchen bei ihrem Vorgehen gegen die Ladenöffnungen unterstützt. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Margret Mönig-Raane erklärte, dass die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten nicht zu höheren Umsätzen geführt habe, sondern lediglich dazu, dass aufgrund steigender Betriebskosten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch prekäre Beschäftigung ersetzt würden. «Die Länder müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen und diesen Kurs korrigieren. Das ist eine gute Nachricht zum Beginn der gerade für die Einzelhandelsbeschäftigten extrem belastenden Weihnachtszeit».(nz/dpa/epd)