27.11.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes wird vorerst nicht verändert
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Drei Bundesländer wollten eine Verfassungsänderung durchsetzen, damit Lesben, Schwule und Transgender besser vor Diskriminierungen geschützt werden. In der Länderkammer konnten sie sich aber nicht durchsetzen.
Anders als von einigen Ländern gefordert erhält das Grundgesetz kein neues, ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg scheiterten am Freitag in Berlin mit einem entsprechenden Antrag.
Der niedersächsische Justizminister Bernhard Busemann (CDU) und sein hessischer Kollege Jörg-Uwe Hahn (FDP) begründeten die Ablehnung damit, dass nur zwingend nötige Änderungen ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten, das Diskriminierungsverbot aber bereits anderweitig geregelt sei.
Wowereit will nicht aufgebenBerlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte: «Berlin wird das Thema aber weiter vorantreiben und Druck machen.» Nach wie vor gebe es Diskriminierung wegen sexueller Orientierung.
Das Diskriminierungsverbot des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1 sollte um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt werden. Damit sollen homo-, bi- und transsexuelle Menschen besser vor Anfeindungen, gewalttätigen Angriffen und Benachteiligungen geschützt werden.
Bislang heißt es im Grundgesetz lediglich: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.» (dpa/nz)