Nach dem Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts:
FDP stellt Soli grundsätzlich in Frage
25.11.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, erklärte hingegen, die Union stehe fest zum Aufbau Ost. «Dazu leistet der Solidaritätszuschlag einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade in Anbetracht der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten haushalterischen Rahmenbedingungen werden wir auch in den nächsten Jahren nicht auf den Solidaritätszuschlag verzichten können.»
Die Frage, ob der Solidaritätszuschlag verfassungsmäßig ist, könne allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. «Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sollten wir nun zunächst einmal mit dem gebotenen Respekt abwarten.»
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) hat gelassen auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts reagiert, wonach der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei. «Das ist zunächst einmal die überraschende Meinung eines einzelnen Landesgerichts», sagte Sellering dem «Hamburger Abendblatt». «Wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, bleibt abzuwarten. Für uns ist entscheidend, dass der Aufbau Ost fortgeführt wird und der Solidarpakt II weiter gilt.»
Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, erklärte: «Sollte das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Finanzgerichtes folgen, dann haben sich alle Steuersenkungspläne der Bundesregierung mit einem Schlag erledigt. Sie sei nun gut beraten, über Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung wie etwa eine Millionärssteuer, eine Börsenumsatzsteuer oder die Erhöhung des Spitzensteuersatzes nachzudenken. (AP)

