Staatsanwalt stellt Verfahren ein:
Sarrazins Ausländer-Hetze ist nicht strafbar
Die Staatsanwaltschaft hatte nach mehreren Strafanzeigen das Interview daraufhin überprüft, ob durch einzelne Äußerungen die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen überschritten worden seien. Die Vorwürfe der Volksverhetzung, Verleumdung, üblen Nachrede und Beleidigung «haben sich nach der staatsanwaltschaftlichen Auswertung des Interviews nicht bestätigt», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner.
Weder werde in dem Interview hinsichtlich einzelner Bevölkerungsgruppen zum Hass oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen noch werde die Menschenwürde dadurch angegriffen, dass Angehörige der genannten Bevölkerungsgruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet würden, hieß es weiter.
Die Staatsanwaltschaft erklärte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, «dass die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit jedem das Recht gibt, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern». Im Rahmen einer fallbezogenen Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit einerseits und des durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsgutes andererseits sei in solchen Fällen jedoch zu entscheiden, ob die Grenze der Meinungsfreiheit durch die polemischen und überspitzen Äußerungen überschritten worden sei. «Das ist dem Ergebnis der Prüfung zufolge nicht der Fall.» (dpa/AP)
