Staatsanwalt stellt Verfahren ein: 

netzeitung.deSarrazins Ausländer-Hetze ist nicht strafbar

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Staatsanwalt stellt Verfahren ein 

Lupe Sarrazins Ausländer-Hetze ist nicht strafbar

Seine Tiraden gegen Türken haben ihm Anzeigen wegen Verleumdung und Volksverhetzung eingehandelt. Die Staatsanwaltschaft prüfte Sarrazins Pöbeleien, konnte aber keinen Gesetzesverstoß feststellen.

Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin hat sich durch seine umstrittenen Äußerungen zur Integrationspolitik nicht der Volksverhetzung und Verleumdung strafbar gemacht. Die Ermittlungen gegen den 64-Jährigen seien deshalb eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Berlin am Freitag mit.

Sie war diesem Vorwurf aufgrund mehrerer Strafanzeigen gegen Berlins Ex-Finanzsenator nachgegangen. Es seien in dem entsprechenden «Lettre International»-Interview keine strafbaren Inhalte festgestellt worden, hieß es zur Begründung.

Deutschlandweite Empörung
Das Ende September veröffentlichte Interview Sarrazins hatte für Empörung gesorgt. Vor allem zwei Sätze wurden kritisiert: «Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate.» Und: «Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert.»

Die Staatsanwaltschaft hatte nach mehreren Strafanzeigen das Interview daraufhin überprüft, ob durch einzelne Äußerungen die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen überschritten worden seien. Die Vorwürfe der Volksverhetzung, Verleumdung, üblen Nachrede und Beleidigung «haben sich nach der staatsanwaltschaftlichen Auswertung des Interviews nicht bestätigt», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner.

«Plakative und polemische Form»
Der Beschuldigte habe die von ihm in dem Beitrag aufgezeigten sozial-ökonomischen Probleme Berlins anhand einzelner Bevölkerungsgruppen, in erster Linie den in Berlin lebenden Türken und Arabern sowie der Berliner Unterschicht, «in plakativer und teilweise polemischer Form hervorgehoben».

Weder werde in dem Interview hinsichtlich einzelner Bevölkerungsgruppen zum Hass oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen noch werde die Menschenwürde dadurch angegriffen, dass Angehörige der genannten Bevölkerungsgruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet würden, hieß es weiter.

Die Staatsanwaltschaft erklärte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, «dass die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit jedem das Recht gibt, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern». Im Rahmen einer fallbezogenen Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit einerseits und des durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsgutes andererseits sei in solchen Fällen jedoch zu entscheiden, ob die Grenze der Meinungsfreiheit durch die polemischen und überspitzen Äußerungen überschritten worden sei. «Das ist dem Ergebnis der Prüfung zufolge nicht der Fall.» (dpa/AP)