Trotz Tatverdacht und Fluchtgefahr: 

netzeitung.deEx-RAF-Frau Becker legt Haftbeschwerde ein

 Herausgeber: netzeitung.de

Trotz Tatverdacht und Fluchtgefahr 

Lupe Ex-RAF-Frau Becker legt Haftbeschwerde ein

Die Bundesanwaltschaft hat beantragt, dass Verena Becker trotz einer Beschwerde weiter in U-Haft bleibt. Der dringende Tatverdacht im Zusammenhang mit dem Buback-Mord bestehe noch immer - und dazu Fluchtgefahr.

Die ehemalige RAF- Terroristin Verena Becker will aus der Untersuchungshaft freigelassen werden und dies mit einer Haftbeschwerde erwirken. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ). Die 57-Jährige war Ende August verhaftet worden - unter dem dringenden Verdacht, als Mittäterin am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern im Jahr 1977 beteiligt gewesen zu sein.

Nach Angaben eines Sprechers haben die Bundesanwälte die Ablehnung der Beschwerde beantragt: Der dringende Tatverdacht bestehe nach wie vor, zudem sei von Fluchtgefahr auszugehen. Nun muss zunächst der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Sollte er eine Freilassung Beckers ablehnen, ist der 3. BGH-Strafsenat zuständig.

Gegen Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ermittelt. Zwar war sie vergangenes Jahr von dem Verdacht entlastet worden, selbst als Todesschützin auf dem Tatmotorrad gesessen zu haben; DNA-Spuren konnten diesen vor allem von Michael Buback, dem Sohn des Opfers, erhobenen Vorwurf nicht erhärten.

DNA-Spuren
Allerdings sind nun an den damaligen Bekennerschreiben ihre DNA- Spuren entdeckt worden. Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung schriftliche Unterlagen gefunden, in denen sie sich mit ihrer früheren Rolle in der «Roten Armee Fraktion» (RAF) auseinandersetzt. Darunter war laut FAZ auch ein Zettel mit dem Satz: «Natürlich würde ich es heute nicht wieder machen» - versehen mit dem Jahrestag des Buback-Mordes.

Nach wie vor nicht gerichtlich verwertbar sind dagegen Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz, in denen Becker Anfang der 80er Jahre Angaben zur RAF gemacht hatte. Das Bundesinnenministerium prüft noch, ob die aus Gründen des Informantenschutzes gesperrten Akten freigegeben werden können.

Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt worden - wegen des Bubacks-Attentats wurde sie bisher nicht angeklagt. 1989 wurde sie begnadigt. (dpa/nz)