Zuvor hatte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, die Honorare als «unmoralisch» kritisiert. Auch Spiegel forderte die Anwälte auf, einen Teil der Gelder in eine Stiftung für wohltätige Zwecke einzubringen. Wenn man bedenke, dass die überlebenden Zwangsarbeiter im Höchstfall lediglich 15.000 Mark erhielten, seien die Honorare «moralisch nicht in Ordnung». Beteiligung fraglich Nach Informationen der «Rheinpfalz» lehnte der Münchner Anwalt Michael Witti einen Teilverzicht ab. Dazu habe ihn der Sprecher der Stiftungsinitiative der Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, aufgefordert. Der Anteil von 1,1 Prozent der Entschädigungssumme von zehn Milliarden Mark sei nach US-Maßstäben außerordentlich gering. In ähnlichen Streitfällen seien in den USA oft 30 Prozent üblich. Gibowskis Honorar beträgt rund 8,3 Millionen Mark. Symbolischer Akt In einem symbolischen Akt erhalten ehemalige NS-Zwangsarbeiter heute in Frankfurt/Main die erste Rate ihrer Entschädigung. Der Bundestag hatte am 30. Mai nach monatelangen juristischen Auseinandersetzungen den Weg für die Entschädigung freigemacht. (dpa)
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