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Zwangsarbeiter-Anwälte
sollen auf Honorar verzichten

22. Jun 2001 07:26
Die Entschädigungsstiftung schlägt vor, dass Anwälte der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter ihre nicht grade geringen Honorare spenden. Die Idee stößt bei den Anwälten auf wenig Begeisterung.

Thema: Entschädigung für die Opfer
BERLIN. Die Anwälte der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter sollen nach dem Willen der Entschädigungsstiftung auf Teile ihrer umstrittenen hohen Honorare verzichten. Das Kuratorium der Stiftung will nach Informationen der «Rheinpfalz» am Freitag die Anwälte auffordern, ihre Honorare teilweise in den Entschädigungsfonds einzubringen oder anderweitig zu spenden. Die 51 beauftragten Anwälte in München, New York und Washington erhalten insgesamt rund 120 Millionen Mark (61,4 Millionen Euro).

Zuvor hatte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, die Honorare als «unmoralisch» kritisiert. Auch Spiegel forderte die Anwälte auf, einen Teil der Gelder in eine Stiftung für wohltätige Zwecke einzubringen. Wenn man bedenke, dass die überlebenden Zwangsarbeiter im Höchstfall lediglich 15.000 Mark erhielten, seien die Honorare «moralisch nicht in Ordnung».

Beteiligung fraglich

Nach Informationen der «Rheinpfalz» lehnte der Münchner Anwalt Michael Witti einen Teilverzicht ab. Dazu habe ihn der Sprecher der Stiftungsinitiative der Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, aufgefordert. Der Anteil von 1,1 Prozent der Entschädigungssumme von zehn Milliarden Mark sei nach US-Maßstäben außerordentlich gering. In ähnlichen Streitfällen seien in den USA oft 30 Prozent üblich. Gibowskis Honorar beträgt rund 8,3 Millionen Mark.

Symbolischer Akt

In einem symbolischen Akt erhalten ehemalige NS-Zwangsarbeiter heute in Frankfurt/Main die erste Rate ihrer Entschädigung. Der Bundestag hatte am 30. Mai nach monatelangen juristischen Auseinandersetzungen den Weg für die Entschädigung freigemacht. (dpa)

 
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