Sozialpolitik in liberaler Couleur: 

netzeitung.deWas die FDP unter Bürgergeld versteht

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Statt ALG II soll nach dem Willen der FDP künftig Bürgergeld bezahlt werden. (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Statt ALG II soll nach dem Willen der FDP künftig Bürgergeld bezahlt werden.
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Die FDP will Hartz IV abschaffen und ein steuerfinanziertes Bürgergeld einführen. Wie hoch soll die Pauschale sein? Welche Sozialleistungen sind darin zusammengefasst? Ein Überblick.

Bei den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU will die FDP einen Kurswechsel in der Sozialpolitik erreichen. Zu den wichtigsten Forderungen der Liberalen gehört das sogenannte Bürgergeld in Höhe von 662 Euro, das Bedürftige als Pauschale vom Finanzamt erhalten sollen. Es soll an die Stelle aller bisherigen steuerfinanzierten Sozialleistungen treten, also unter anderem auch Hartz IV ablösen.

Das Bürgergeld, das auch in Teilen der Unionsparteien Befürworter findet, gehört schon seit Jahren zu den zentralen Forderungen der FDP in der Sozialpolitik und ist auch im Programm der Partei zur Bundestagswahl enthalten. Konkret sollen in der Pauschale zusammengefasst sein: das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld.
Nur noch das Finanzamt zahlt
Das Bürgergeld soll nach den Vorstellungen der FDP im Unterschied zur derzeitigen Regelung grundsätzlich als Pauschale und auch nur noch von einer Behörde ausgezahlt werden, nämlich dem Finanzamt. Diese soll für einen Alleinstehenden ohne Kinder im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Der Betrag entspricht laut FDP den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines Empfängers von Arbeitslosengeld II.

Im Einzelfall kann sich also ein Hartz-IV-Bezieher mit dem Bürgergeld verbessern, wenn er neben dem vom Jobcenter ausgezahlten Regelsatz von 359 Euro für Alleinstehende nur geringe Erstattungen für Wohngeld und Heizung von den Kommunen erhält. Aber er kann sich auch verschlechtern, wenn er relativ hohe Mieten und Heizkosten hat, die bislang mehr oder weniger voll erstatt wurden und dann nur noch mit der niedrigeren Pauschale abgegolten würden.

Bürgergeld soll auch Kindergeldansprüche umfassen
In die Berechnung des Bürgergelds einbezogen werden sollen nach dem Willen der FDP auch Steuer- und Kindergeldansprüche sowie gegebenenfalls Unterstützungsleistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Voraussetzung für das Bürgergeld seien Bedürftigkeit und bei Erwerbsfähigkeit die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung.

«Bei Ablehnung einer zumutbaren angebotenen Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt», heißt es weiter im Bundestagswahlprogramm der FDP. Durch das Bürgergeld solle die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit stärker gefördert und anerkannt werden als bisher. Diesem Ziel dienen laut FDP-Forderung auch höhere Freibeträge bei eigenem Arbeitseinkommen. Pro Alleinstehendem soll ein Freibetrag von 100 Euro gewährt und bis zu 600 Euro jeweils 40 Prozent des Bruttoeinkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. (AP)