Auch nach der Ausweitung der deutschen Rüstungsexport-Berichte würden weiterhin keine Firmen genannt und die genauen Empfängerregionen von Rüstungsgütern nicht ausgewiesen. Nickels sagte: «Das Parlament muss sich ein Bild machen können, um der Regierung zu sagen, was nicht geht.» Für die Entscheidung sei nicht der Bundestag, sondern nur eine dem Wirtschaftsministerium nachgeordnete Behörde zuständig. Der Amnesty-international-Experte für Rüstungstransfers, Mathias John, kritisierte, dass die Bundesrepublik weiterhin Rüstungsgüter in Länder liefere, in denen Menschenrechte verletzt werden, zum Beispiel in die Türkei. Auch Folterwerkzeuge würden in Deutschland angeboten. Es sei zu befürchten, dass sie exportiert würden. John forderte eine Ausweitung der gesetzlichen Regelungen für Kriegswaffen auf Kleinwaffen und Folterwerkzeuge. (nz/epd)