09.09.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Tatort des Buback-Mordes
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Nur sichten, nicht vor Gericht verwerten: Diese Einschränkung des Innenministers im Umgang mit Geheimdienstakten zum Mordfall Buback will die Bundesanwaltschaft so nicht hinnehmen. Dabei erhält sie Unterstützung.
Die Bundesanwaltschaft hat nachdrücklich die komplette Freigabe der gesperrten Geheimdienstakten zum Mordfall Siegfried Buback gefordert. Mit der von Bondesinnenminister Schäuble gewährten Akteneinsicht alleine sei man keinen Schritt weiter, sagte Bundesanwalt Griesbaum am Mittwoch im Deutschlandfunk. Wichtig sei, die Akten in gerichtsverwertbarer Form zu bekommen.
Die Akten seien von wesentlicher Bedeutung, um die konkrete Rolle der früheren RAF-Terroristin Verena Becker als Mittäterin bei der Ermordung des einstigen Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter zu klären, sagte der stellvertretende Behördenchef Rainer Griesbaum am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur dpa in Karlsruhe.
Griesbaum geht derzeit davon aus, dass die Indizien schon jetzt für eine Anklage reichen: «Wir sind auf dem Weg in eine Hauptverhandlung.» Auch Michael Buback, Sohn von der RAF ermordeten Generalbundesanwaltes, kritisierte die Entscheidung des Innenministeriums. «Es ist bedrückend und auch verwunderlich, dass die Akten gesperrt bleiben, weil es sich um Akten handelt, die der Bundesanwaltschaft schon vor 27 Jahren vollständig übergeben worden sind», sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger».
Ureigenste Aufgabe der BundesanwaltschaftBundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte am Dienstag zwar die Übersendung der erbetenen Akten nach Karlsruhe angekündigt, zugleich aber ihre Verwertung für ein etwaiges Gerichtsverfahren nach wie vor untersagt. «Wir sind damit keinen Schritt weiter», sagte Griesbaum. Den Inhalt der Akten kenne die Bundesanwaltschaft bereits, da die Ermittler vor zwei Jahren Einsicht nehmen durften. Entscheidend sei nun, sie mit Blick auf die neue Beweislage zu analysieren und gegebenenfalls in einem Prozess zu verwerten. «Das ist die ureigenste Aufgabe der Bundesanwaltschaft.»
Die 57-jährige Becker, gegen die seit April 2008 erneut im Mordfall Buback ermittelt wird, war vor kurzem in Untersuchungshaft genommen worden. An den damaligen Bekennerschreiben waren ihre DNA- Spuren entdeckt worden. Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung schriftliche Unterlagen gefunden, in denen sie sich mit ihrer früheren Rolle in der «Roten Armee Fraktion» (RAF) auseinandersetzt.
Datenauswertung fehlt noch«Was wir jetzt schon ausgewertet haben, ergibt gewichtige Indizien gegen sie», sagte Griesbaum. Untersucht werden müssten unter anderem noch ein Laptop, drei Computer sowie Speichersticks mit rund 1,4 Terabyte Daten. Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 im Besitz der Tatwaffe festgenommen, aber nur wegen anderer Taten verurteilt worden.
Die gesperrten Akten - ein gut 80-seitiger Auswertevermerk sowie eine mehr als 220 Seiten lange Fallakte - gehen auf Aussagen Beckers Anfang der 80er Jahre gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zurück. Das Ministerium begründet die Sperrung mit der zugesicherten Vertraulichkeit - aus Sicht Griesbaums ein unzureichendes Argument, da Becker als Quelle inzwischen mehrfach öffentlich genannt worden sei. Das Angebot des Ministeriums, eventuell einzelne Passagen freizugeben, reicht aus Griesbaums Sicht nicht. «Fallakte und Auswertevermerk sind eine untrennbare Einheit.»
War Becker in Karlsruhe?Unterstützung erhielt Schäuble vom SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz. Er begrüßte die Entscheidung, der Bundesanwaltschaft Einsicht in die Geheimakten zum Mordfall Siegfried Buback zu gewähren. Dies sei zwar eine späte, aber sachgerechte Entscheidung, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Damit sei der böse Schein beseitigt, als würde die Strafverfolgung behindert. Er könne auch nachvollziehen, dass die Geheimhaltung weiter bestehen bleibt. Er wolle nicht, dass die Akten des Bundesverfassungsschutzes «auf dem freien Markt gehandelt» würden.
Mit Hilfe der Akten wollen die Ermittler Beckers zentrale Rolle in der RAF bei der Planung und Ausführung der Anschläge des Jahres 1977 nachweisen. Dass sie am Tatort in Karlsruhe war oder - wie Michael Buback, Sohn des Opfers, behauptet - womöglich selbst geschossen hat, dafür gebe es keine Anhaltspunkte: «Wir haben nichts, was darauf hindeutet, dass Becker am Tattag in Karlsruhe war.» (dpa/AP)