netzeitung.de«Niemand hat mehr den Überblick»

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Das neue Datenschutzgesetz soll der Videoüberwachung öffentlicher Plätze erstmals Grenzen setzen. Über die Reform sprach die Netzeitung mit Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Thema: Videoüberwachung Ergebnis: Fast nur knutschende Pärchen Kampf der wuchernden Überwachung

Netzeitung: Vergangene Woche ist ein neues Datenschutzrecht in Kraft getreten. Was bedeutet das für die Videoüberwachung in Deutschland?

Joachim Jacob: Wir haben jetzt erstmals klare gesetzliche Vorschriften. Künftig muss auf alle Kameras hingewiesen werden, die öffentlich zugängliche Plätze filmen. Wer videoüberwachen will, muss dafür ein berechtigtes Interesse für konkret festgelegte Zwecke nachweisen. Aufzeichnen von Daten ist nur noch erlaubt, wenn es unbedingt notwendig ist und schutzwürdige Interessen der Bürger dem nicht entgegenstehen. Und das Gesetz regelt auch, dass aufgezeichnete Daten wieder gelöscht werden müssen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben.

Netzeitung: Müssen jetzt viele Videokameras abgebaut werden, weil sie uns ohne «berechtigtes Interesse» filmen?

Jacob: Das lässt sich noch nicht sagen. Niemand hat eine Übersicht über die eingesetzten Kameras, da es keine Meldepflicht gibt. Die Hauptanwendung für Videoüberwachung haben sicher Banken, Kaufhäuser und dergleichen. Ob jeweils ein berechtigtes Interesse vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Hausrecht und Diebstahlprävention können ja Gründe sein. Die müssen abgewogen werden, gegen die Interessen des Einzelnen.

Netzeitung: Wer kann kontrollieren, ob die Kameras korrekt eingesetzt werden und was mit dem Filmmaterial passiert?

Jacob: Für die Kontrolle sind die Länder zuständig. Sie können Videoanlagen künftig auch ohne konkreten Anlass prüfen. Im Normalfall werden sie aber nach einer Beschwerde von Bürgern einschreiten. Es wird so sein, wie im Straßenverkehr: Man ist auf Stichproben angewiesen.

Netzeitung: Die Datenschützer haben ursprünglich eine Meldepflicht für Überwachungskameras gefordert. Warum haben Sie sich nicht durchgesetzt?

Jacob: Wir sind damit auf Widerstand gestoßen, weil der Aufwand angeblich unrealistisch hoch wäre. Bisher gab es gar keine Regelung. Was jetzt in Kraft tritt, ist ein Kompromiss, aber immerhin ein Anfang. Wir müssen mit dem neuen Gesetz praktische Erfahrungen sammeln. Wenn die Entwicklung trotzdem ausufert, kann der Gesetzgeber auch noch ganz andere Grenzen festlegen.

Netzeitung: Leipzig war eine der ersten deutschen Städte, wo die Polizei mit Kameras öffentliche Plätze überwachte. Hat sich dort der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen als berechtigt erwiesen?

Jacob: Zum konkreten Fall kann ich nichts sagen. Ich bin mir aber im Klaren, dass Videoüberwachung Kriminalität womöglich nur verdrängt. Solche Einsätze müssen auch unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung von Straftaten sehr gut evaluiert werden. Es ist allerdings schwierig festzustellen, welche Straftaten tatsächlich durch die Videoüberwachung verhindert werden.

Netzeitung: Wer wertet diese Videoeinsätze der Polizei denn aus?

Jacob: Eine großangelegte Evaluierung gibt es bisher nicht. Evaluierungsprozesse einzuleiten, ist meine Aufgabe. Zunächst müssen aber die Aufsichtsbehörden der Länder die Entwicklung beobachten. Wenn sie mit dem gesetzlichen Rahmen nicht zurecht kommen, müssen sie dies deutlich machen.

Netzeitung: Die Polizei setzt in immer mehr Städten Videokameras ein, Banken, Kaufhäuser, Hausverwaltungen rüsten auf. Der große Protest bleibt aus. Haben wir uns ein Jahr nach dem Start von Big Brother daran gewöhnt, immer und überall gefilmt zu werden?

Jacob: Da ist was dran. Bei Umfragen halten 80 Prozent der Leute Videoüberwachung für gut und glauben, dass damit ihre Sicherheit steigt. Trotzdem glaube ich nicht, dass diese Leute eine totale Videoüberwachung wollten. Wenn wir keine Duckmäuser heranziehen wollen, müssen wir garantieren, dass sich der Bürger in einem Freiraum bewegen kann und nicht dressiert wird, sich immer anders zu verhalten, als er möchte. Deshalb haben wir jetzt versucht, erstmals gegenzusteuern. Manchmal muss man die Menschen auch ins Paradies tragen.


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