08.09.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Der Deutsche Bundestag
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Der Deutsche Bundestag hat Urteile gegen NS-»Kriegsverräter» mit den Stimmen des ganzen Hauses aufgehoben. Damit wird das Unrecht gegen zahlreiche Soldaten der Wehrmacht beendet - 64 Jahre nach Kriegsende.
64 Jahre nach Kriegsende hat der Bundestag «Kriegsverräter»-Urteile aus der NS-Zeit aufgehoben. Den entsprechenden Gesetzentwurf nahm das Parlament am Dienstag mit den Stimmen aller Fraktionen an. Die NS-Justiz hatte Kritiker zu Unrecht als «Kriegsverräter» verurteilt und damit mundtot gemacht.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, mit dem Beschluss werde «die Ehre und Würde einer lange vergessenen Gruppe von Opfern der NS-Justiz» wiederhergestellt. «Das ist auch für die Hinterbliebenen ein wichtiges Zeichen.» Mit dem Gesetz ziehe der Bundestag die Konsequenzen aus neuen Forschungen zum Thema Kriegsverrat im Zweiten Weltkrieg.
Danach seien vor allem einfache Soldaten der Wehrmacht aufgrund dieser Vorschrift zum Tode verurteilt worden. Auch wenn nicht alle, die wegen Kriegsverrat zum Tode verurteilt worden seien, politische Widerstandskämpfer gewesen seien, «so waren sie doch alle Opfer einer verbrecherischen Justiz». «Wir erkennen damit den Widerstand der einfachen Soldaten an, denn sie waren am häufigsten Opfer dieser Vorschrift.»
Im Jahr 2007 hatten die Militärhistoriker Wolfram Wette und Detlef Vogel erstmals eine Studie zu den Urteilen vorgelegt, die im Zweiten Weltkrieg wegen «Kriegsverrat» ergangen sind. Sie zeigte, dass vor allem einfache Soldaten der Wehrmacht aufgrund dieser Strafvorschrift zum Tode verurteilt wurden. Die Anlässe dafür reichten von politischem Widerstand und der Hilfe für verfolgte Juden über kritische Äußerungen über den Krieg bis hin zu Schwarzmarktgeschäften.
Opfer einer verbrecherischen JustizEin verfassungshistorisches Gutachten zeigte zudem, dass die Strafvorschrift «Kriegsverrat» mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar gewesen sei. Zypries sagte: «Auch wenn vielleicht nicht alle, die wegen Kriegsverrat zum Tode verurteilt wurden, politische Widerstandskämpfer gewesen sind, so waren sie doch alle Opfer einer verbrecherischen Justiz, die zur Aufrechterhaltung des Nazi-Regimes tötete.»
Diese Urteile könnten «in unserem Rechtsstaat» keinen Bestand haben. Sie müssten deshalb pauschal aufgehoben werden. Wie viele Menschen von «Kriegsverräter»-Urteilen betroffen waren, ist nicht bekannt. Insgesamt wurden wegen Desertion, «Wehrkraftzersetzung» oder «Kriegsverrats» mehrere zehntausend Todesurteile verhängt. So wurden Menschen beispielsweise allein deshalb wegen «Kriegsverrats» hingerichtet, weil sie mit Kriegsgefangenen gesprochen hatten, wie Forschungen der Uni Freiburg belegen.
Union hatte BedenkenInsbesondere die Union hatte Bedenken dagegen geltend gemacht, dass auch «Kriegsverräter» pauschal rehabilitiert werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass «einzelne Täter» tatsächlich anderen Menschen Schaden zugefügt haben, hieß es. Die Union änderte ihre Meinung jedoch und berief sich auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
Vor allem die Linksfraktion hatte die Rehabilitierung initiiert und jahrelang gegen den Widerstand von Union und SPD gekämpft. Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte im Juni dann einstimmig eine Beschlussempfehlung an das Parlament verabschiedet, die NS-Unrechtsurteile 64 Jahre nach Kriegsende pauschal aufzuheben. Urteile gegen Deserteure im Zweiten Weltkrieg hat der Bundestag bereits aufgehoben. (AP/dpa)