21.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Jörg Tauss
Foto: privat
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Verteidigungsstrategie von Jörg Tauss hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe offensichtlich nicht überzeugt. Sie will nun Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornographie erheben.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss anklagen. Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring sagte der «Bild»-Zeitung: «Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben. Zuvor wird der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten bekommen, weil der Bundestag für eine Anklage die Immunität von Herrn Tauss aufheben müsste.» Der Abschlussbericht liege bei Tauss' Anwalt, damit der Stellung nehmen könne.
Wie die Zeitung weiter schreibt, lässt die Staatsanwaltschaft die Begründung von Tauss, er habe als zuständiger Abgeordneter recherchiert, nicht gelten. So heißt es nach Angaben der «Bild»-Zeitung, Tauss habe «keinen dienstlichen Auftrag» gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen.
Tauss selbst hat für Dienstag eine Stellungnahme angekündigt. Im Online-Netzwerk Twitter bekundete er am Dienstagmorgen ironisch, vorab von der Staatsanwaltschaft nicht informiert worden zu sein: Er freue sich «von StAwalt wieder mal via #BILD zu hoeren. So bleibt man in eigener Sache sehr gut informiert».
Tauss hatte als Begründung für den Besitz von Kinderpornografie unter anderem angeführt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Insgesamt fand die Staatsanwaltschaft bei ihm Handybilder und drei DVD mit kinderpornografischen Inhalten. Tauss war vor kurzem von der SPD zur Piratenpartei übergetreten. (dpa/nz)