Gericht entscheidet gegen Arbeitslosen: 

netzeitung.deAbwrackprämie mindert Hartz IV-Zahlungen

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Für Empfänger von Hartz IV ist sie ein Nullsummenspiel (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Für Empfänger von Hartz IV ist sie ein Nullsummenspiel
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Die Abwrackprämie für ein Auto muss Hartz-IV-Empfängern voll als Einkommen angerechnet werden. Ein Essener Gericht urteilte, dass damit Mittel für den «privaten Konsum» an die falsche Adresse geraten würden.

Wer als Hartz-IV-Empfänger die staatliche Abwrackprämie in Anspruch nehmen will, bekommt weniger Arbeitslosengeld II. Die Prämie muss als Einkommen leistungsmindernd angerechnet werden, wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Rechtsschutzverfahren eines Bochumer Arbeitslosen entschied. Die Essener Richter betonten in ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, die Prämie in Höhe von 2500 Euro verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel für den privaten Konsum.

Sie entspreche dem Mehrfachen einer monatlichen Regelleistung und beeinflusse die Lage ihres Empfängers so günstig, dass daneben Hartz-IV-Leistungen nicht gerechtfertig seien. Auf eine Gleichbehandlung mit Empfängern der Abwrackprämie, die keine Empfänger des Arbeitslosengeldes II seien, könne sich der Antragssteller nicht berufen, urteilten die Richter. Denn als Hartz-IV-Empfänger beziehe er bereits erhebliche fürsorgegleiche Leistungen, für die die Allgemeinheit mit ihren Steuern aufkomme.
Nicht mit Eigenheimzulage vergleichbar
Nach Ansicht des Gerichtes ist die Prämie auch nicht mit der Eigenheimzulage zu vergleichen, die nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Anders als die Anschaffung eines Autos diene die Eigenheimzulage der langfristigen Absicherung des verfassungsrechtlich besonders geschützten Grundbedürfnisses des Wohnens. Hartz-IV-Empfänger haben laut Gericht das Recht ein vorhandenes, angemessenes Auto zu behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird.

Die Linkspartei bedauerte das Urteil und kritisierte die Bundesregierung, die die Abwrackprämie den Arbeitlosengeld-II-Empfängern vorenthalte. «Wer von den Arbeitslosen Mobilität verlangt, muss ihnen die Möglichkeit geben, wie allen anderen auch, diese kostengünstig herzustellen», erklärte die Haushaltspolitikerin Gesine Lötzsch. «Wer von den Arbeitslosen Mobilität verlangt, muss ihnen die Möglichkeit geben, wie allen anderen auch, diese kostengünstig herzustellen. Gerade die sogenannten Aufstocker, die trotz Arbeit staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen und täglich den Weg zur Arbeit mit dem Auto zurücklegen, hätten davon profitieren können», so Lötzsch.

Mit dem Beschluss (Az.: L 20 B 59/09 AS ER) widersprachen die Essener Richter einer anderslautenden Entscheidung des Sozialgerichts in Magdeburg. Man gehe von einer «deutschlandweiten Signalwirkung» aus, sagte ein Sprecher. Der Beschluss ist rechtskräftig. (AP/dpa)