14.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
In Deutschland werden schätzungsweise bis zu 30.000 Frauen zur Prostitution gezwungen. Sie und andere Betroffene haben kaum Chancen ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Ein neues Projekt will Abhilfe schaffen.
Den Opfern von Menschenhandel in Deutschland soll mehr geholfen werden. In einem Pilotprojekt des
Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Zwangsarbeiter-Stiftung sollen zum Beispiel ausländische Frauen, die zur Prostitution gezwungen wurden, vor Gericht Unterstützung bekommen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Projekt richtet sich aber auch an Ausländer, die unter menschenunwürdigen Bedingungen in Gastronomie oder Landwirtschaft eingesetzt werden, wie das Deutsche Institut für Menschenrechte am Dienstag in Berlin mitteilte.
Das auf drei Jahre angelegte Projekt «Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken» soll unter anderem Opfern helfen, ihre Rechtsansprüche geltend zu machen. Gefördert wird es mit jährlich mindestens 200.000 Euro von der Stiftung «Erinnerung, Verantwortung und Zukunft».
Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gibt es in Deutschland pro Jahr rund 15.000 Fälle von Menschenhandel. Andere Experten gehen davon aus, dass allein bis zu 30.000 Frauen in der Bundesrepublik als Zwangsprostituierte arbeiten. Zuverlässigere Zahlen gibt es nicht.
Das Projekt wird von der Zwangsarbeiter-Stiftung gefördert, die sich normalerweise um die Entschädigung von Zwangsarbeitern aus dem Dritten Reich kümmert. Die Stiftung stellt dafür bis 2012 insgesamt rund 600.000 Euro zur Verfügung.
Viele Opfer kommen aus Osteuropa Nach Angaben des Menschenrechts-Instituts handelt es sich bei den meisten Opfern von Menschenhandel um Frauen aus Osteuropa und Entwicklungsländern. «In Deutschland arbeiten die meisten wohl als Zwangsprostituierte. Es gibt aber auch viele Haushaltshilfen, häusliche Pflegekräfte, Erntehelfer und Menschen auf dem Bau und in der Gastronomie, die Zwangsarbeit leisten», sagte Petra Follmar-Otto vom Institut dem «Mannheimer Morgen».
In Deutschland ist jede Form von Menschenhandel verboten. Nach Angaben des Instituts haben moderne «Zwangsarbeiter» Anspruch auf Schadensersatz von den Tätern sowie unter Umständen auch Anspruch auf Geld aus dem Opferentschädigungsgesetz. Aus Sorge vor einer Abschiebung nehme bislang jedoch kaum jemand seine Ansprüche wahr.
«Das primäre Interesse, das die Strafverfolgungsbehörden an den Opfern haben, ist, dass sie als Zeugen vor Gericht gegen die Menschenhändler aussagen», sagte Follmar-Otto. «Nur für diese Zeit wird den Betroffenen ein Bleiberecht garantiert. Dann müssen sie ausreisen.» (epd/dpa)