14.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Eine Waffe! Schnell verbieten! Szene aus 'Crysis Warhead' Screenshot: nz
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Online-Petitionen kommen unter Netzaktivisten in Mode. Das dürfte auch daran liegen, dass sie nicht selten erfolgreich sind. Diesmal wurde gegen ein mögliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot für «Gewaltspiele» abgestimmt.
Eine seit Anfang Juli auf den Petitionsseiten des Deutschen Bundestages befindliche Online-Petition gegen ein von den Innenministern der Bundesländer gefordertes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Action-Computerspielen hat am Montag die Marke von 50.000 Mitzeichnern überschritten. Somit muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema befassen.
Die vom Hauptpetenten Peter Schleußer formulierte Petition «Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen» richtet sich gegen einen Beschluss der Innenminister-Konferenz von Anfang Juni. Damals forderten die Minister die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um Video- und Computerspiele zu verbieten, die von Gewalthandlungen dominiert seien.
Anders ausgedrückt, in den Worten der Innenminister der Bundesländer, geht es um Spiele, «bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist».
«Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit»Als Hintergrund des Vorstoßes der Politiker gilt der Amoklauf von Winnenden. «(Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik», formuliert Hauptpetent Peter Schleußer in seiner Begründung für die E-Petition.
Und weiter: «Ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ('Eine Zensur findet nicht statt').» Seit Jahren wacht in Deutschland die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) über Computer- und Videospiele und stattet sie nach einer Prüfung mit Alterskennzeichnungen aus.
Noch bis zum 19. August Obwohl am Dienstagmittag bereits fast 52.000 Unterstützer gewonnen wurden, kann die Online-Petition noch bis zum 19. August unterzeichnet werden.
Im Petitionsausschuss des Bundestages sitzen Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien. Seit dem Jahr 2005 ist es möglich, auch Online-Petitionen einzureichen. Eine Beschäftigung des Petitionsauschusses mit dem Thema hat für den Gesetzgeber keine bindenden Konsequenzen. Ob - und wenn ja, welche - Petitionen in der Vergangenheit tatsächlich zu einer Gesetzesänderung geführt haben, ist nicht bekannt. (nz)