10.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
«Zensursulas» Netzsperren kommen im August
Nun ist es amtlich: Vom 1. August an werden vom BKA registrierte Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten mit einem «Stoppschild» versehen und damit vermeintlich gesperrt. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Vom 1. August an werden im Internet auf Seiten mit Kinderpornografie rote Stoppschilder erscheinen. Der Bundesrat billigte am Freitag einmütig das Gesetz mit den umstrittenen Internet-Sperren. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist.
Das Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos. Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte Listen einschlägiger Web-Adressen zur Verfügung stellen. Bevor sie auf der Sperrliste auftauchen, soll aber versucht werden, die Porno-Seiten löschen zu lassen. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) begrüßte die Billigung des Bundesrats. Deutschland finde mit dem Gesetz «Anschluss an zahlreiche zivilisierte Länder, die bereits seit Jahren entschlossen gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen», sagte sie.
Internet-Anbieter hätten nach Inkrafttreten des Gesetzes noch eine Aufschubfrist von sechs Monaten, erläuterte die Ministerin. Danach könnten Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wenn sie die vom BKA identifizierten Seiten nicht sperrten.
«Einige 1000 Domains»Die Wirkung des Gesetzes war in der parlamentarischen Beratung abgeschwächt worden. So dürfen Daten von Nutzern, die nur durch Zufall auf einer Stoppseite landen, nicht für eine Strafverfolgung gespeichert werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium beim Datenschutzbeauftragten soll die BKA-Sperrlisten regelmäßig auf ihre Korrektheit überprüfen.
Das BKA geht von «einigen 1000 Domains» aus, die zu sperren sind. Rund 150 bis 200 neue Seiten würden schätzungsweise pro Woche dazukommen. Internet-Experten sind sich einig, dass Sperren von Websites relativ einfach zu umgehen sind. Anleitungen dazu kursieren im Web. Der Bundestag hatte bereits im Juni für das Spezialgesetz gestimmt, das nicht wie ursprünglich geplant im Telemediengesetz verankert wurde. News- und Chatrooms werden von den Sperren nicht erfasst.
Verfassungsklagen möglich Vor allem von Netzaktivisten waren die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierten Sperren als Einfallstor für Zensur im Internet bekämpft worden – Von der Leyen bekam deswegen sogar den Spitznamen «Zensursula» verpasst. Kritiker haben zuletzt noch an die Bundesländer appelliert, die Sperren als Teil des Polizeirechts und damit als Ländersache zu sehen und eine bundesweite Regelung abzulehnen. Jetzt kann es aus diesem Grund auch zu Verfassungsklagen kommen.
Der aus Protest gegen das Gesetz von der SPD zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss schrieb nach der Zustimmung des Bundesrates denn auch auf Twitter, «dass Opposition im Bundesrat heute zu #Zensursula eine Chance vertan hat #FDP- #Gruene- Grosse Klappe allein reicht nicht.» Gegen Tauss laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie. Tauss nennt sich unschuldig und verweist auf Recherchen im Zuge seiner parlamentarischen Tätigkeiten. (nz/dpa/AP/epd)