Übersicht zur letzten regulären Sitzung: 

netzeitung.deBundestag hat Mammut-Pensum abgearbeitet

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Blick in den Bundestag (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Blick in den Bundestag
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Der Bundestag hat eine Mammutsitzung hinter sich. Am Donnerstag und Freitag wurde eine ganze Reihe von Gesetze beschlossen. Die Netzeitung gibt einen Überblick, von «Bad Banks» über besseren Datenschutz bis hin zu verständlicheren Gesetzestexten.

Anleger- und Umweltschutz, «Bad Banks», Wahl- und Erbrecht – der Bundestag hat in seiner nächtlichen Rekordsitzung und am Freitag zahlreiche Gesetze beschlossen. Es war die letzte reguläre Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause. Um in der Nacht zu Freitag die Mehrheit bei Abstimmungen sicherzustellen, waren viele Unions-Abgeordnete gegen Mitternacht in das bis dahin nur spärlich besetzte Plenum gekommen. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte zu nächtlicher Stunde Präsenz.

Ein Überblick über wichtige Beschlüsse:

«Bad Banks»: Banken in Deutschland können ihre Bilanzen massiv von Risikopapieren in Milliardenhöhe befreien. Die Institute können künftig «Giftpapiere» in Zweckgesellschaften auslagern. Diese Papiere waren Auslöser der Finanzkrise und belasten die Banken zunehmend.

Die teils maroden Landesbanken können neben Risikopapieren auch ganze Geschäftsfelder an Anstalten der Länder oder des Bundes abgeben. Ziel ist es, das Kreditgeschäft anzukurbeln. Bei deutschen Banken sollen «Giftpapiere» in Höhe von 230 Milliarden Euro lagern.

Anlegerschutz: Der Bundestag hat die Weichen für einen stärkeren Anlegerschutz gestellt. Mit einem verpflichtenden Beratungsprotokoll sollen Anleger bessere Karten haben, falls sie falsch beraten wurden.

Außerdem sollen die Verjährungsfristen für Ansprüche auf Schadenersatz verlängert werden. Offen ist aber, ob das Gesetz im Bundesrat in der kommenden Woche durchkommt. Bayern fordert mehr Verbraucherrechte und will den Vermittlungsausschuss einschalten.

Bankenaufsicht: Als Konsequenz aus der Bankenkrise hat der Bundestag die Rechte der deutschen Finanzaufsicht erweitert. Bei Schieflage einzelner Institute kann schneller eingegriffen werden. Bei Risiken darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) künftig höhere Eigenmittel und Liquidität verlangen.

Datenschutz: Der Handel mit personenbezogenen Daten wie Adressen ist künftig nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig. Bislang war der Handel nur bei ausdrücklichem Widerspruch untersagt. Bei Verstößen können bis zu 300.000 Euro Bußgeld drohen. Werbewirtschaft, Medienunternehmen und Meinungsforscher dürfen aber weiterhin listenmäßig erfasste Daten bestimmter Personengruppen nutzen.

Steuerhinterziehung: Im Kampf gegen Steuerflucht gelten in Deutschland künftig strengere Vorgaben. Nach langem Koalitionsstreit verabschiedete der Bundestag die mittlerweile entschärften Gesetzespläne von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) für Geschäfte mit sogenannten Steueroasen.

Sie sehen für Unternehmen schärfere Auflagen vor, wenn sie mit Ländern Geschäfte machen, die sich nicht an Standards der Wirtschaftsorganisation OECD halten. Auch für Bürger mit hohen Einkommen sind erweiterte Erklärungspflichten geplant. In Kraft treten sollen die Regeln auf Druck der Union allerdings erst später per Rechtsverordnung.

Umwelt: Im Kampf gegen den Klimawandel müssen die deutschen Stromerzeuger ihre Berechtigungen zum Kohlendioxid-Ausstoß von 2010 an teilweise ersteigern. Jährlich 40 Millionen solcher Zertifikate für die Jahre 2010 bis 2012 werden versteigert – das sind allerdings nur zehn Prozent der ihnen zugewiesenen Mengen, 90 Prozent werden kostenlos zugeteilt. Für die Erzeugung von Ökostrom sollen von 2010 an nur noch umweltfreundliche Pflanzenöle verwendet werden. Danach wird Strom aus sogenannter Biomasse nur noch bei «nachhaltiger» Produktion gefördert, um die Zerstörung von Regenwald zu verhindern.

Erbrecht: Künftig wird besser honoriert, wenn man Eltern oder Großeltern in den Jahren vor ihrem Tod gepflegt hat. Ein höherer Erbteil wird auch gewährt, wenn Kinder oder Enkel den Angehörigen parallel zu ihrem Job gepflegt hatten. Zudem sollen Stundungen unter erleichterten Voraussetzungen und für jeden Erben durchsetzbar sein. Hierbei geht es darum, dass Erben geerbte Häuser oft verkaufen müssen, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Dagegen gibt es bereits eine Stundungsregelung; sie soll nun weiter gefasst werden.

Wahlrecht: Der neue Bundestag wird noch nach altem Wahlrecht gewählt.

Union, FDP sowie der Großteil der SPD-Fraktion lehnten den Gesetzesvorstoß der Grünen ab, das vom Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr beanstandete Wahlrecht noch vor dem Wahltermin am 27. September zu ändern.

Opferschutz: Das Recht von Opfern auf einen kostenlosen Opferanwalt vor Gericht wird ausgeweitet. Opfer von Zwangsheirat und sexueller Nötigung dürfen künftig als Nebenkläger auftreten. Zeugen können zudem häufiger die Angabe ihres Wohnorts aus Sicherheitsgründen verweigern.

Genitalverstümmelung: Der Bundestag hat den Weg freigemacht für eine strengere Verfolgung von Genitalverstümmelungen bei jungen Mädchen. Die zehnjährige Verjährungsfrist bei solchen Taten setzt künftig erst mit dem 18. Geburtstag des Opfers ein.

Nach Einschätzung des Justizministeriums können viele Betroffene eine solche Tat nicht anzeigen, solange sie minderjährig und in ihre Familienstrukturen eingebunden sind. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa 20.000 Mädchen und Frauen aus Einwandererfamilien, die Opfer von Genitalverstümmelungen sind.

Ehrenamt: Ehrenamtliche Vereinsvorstände müssen künftig keine hohen Schadenersatzforderungen mehr befürchten. Nicht mehr persönlich haftbar sind sie etwa, wenn es im Winter auf dem nicht geräumten Parkplatz eines Tennisclubs zu einem Blechschaden kommt.

Online-Zulassung: Autofahrer können ihr Fahrzeug möglicherweise bald per Internet an-, ab- und ummelden. Der Bundestag machte den Weg für entsprechende Pilotprojekte frei. Künftig kann das Bundesverkehrsministerium einzelnen Bundesländern die Genehmigung erteilen, die Online-Zulassung drei Jahre lang zu testen.

Schadensersatz von HRE-Managern: Der Bundestag hat die Regierung aufgefordert, Schadenersatzansprüche gegen die früheren Manager der Hypo Real Estate (HRE) zu prüfen. Die Manager haben nach Auffassung des Bundestags schuldhaft ihre Pflichten verletzt und damit der inzwischen verstaatlichten Immobilienbank geschadet.

Juristendeutsch: Gesetzestexte sollen verständlicher werden. Ein Redaktionsstab soll Gesetzentwürfe und Änderungsanträge auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüfen.

Sensible Daten: Zur Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus dürfen die USA künftig bei verdächtigen Personen auch Daten über Gesundheit, Sexualleben und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft abfragen. Der Bundestag billigte gegen die Stimmen der Opposition ein bereits am 11. März 2008 von den zuständigen Ministern der beiden Länder vereinbartes Abkommen, das einen umfangreichen Austausch persönlicher Daten erlaubt.

«Feuerwehr-Führerschein»: Der Bundestag hat die Einführung eines speziellen «Feuerwehr-Führerscheins» beschlossen. Damit dürfen auch jüngere Autofahrer am Steuer von schweren Einsatzfahrzeugen sitzen, ohne dafür einen teuren Spezial-Führerschein erwerben zu müssen.

Parlamentsordnung: Künftig kann der Bundestagspräsident nach Ende der Debatte nachträglich den Ausschluss für kommende Sitzungen aussprechen, wenn sich Störer noch identifizieren lassen.

Abgeordnete der Linken hatten sich während Parlamentsdebatten Masken aufgesetzt und Fahnen und Transparente in die Höhe gehalten - unter anderem deshalb war die Neuregelung auf den Weg gebracht worden.

Rente mit 67: Der Bundestag hat die umstrittene Rente mit 67 bestätigt. Ein Vorstoß der Linksfraktion zur Abschaffung der Anhebung des Renteneintrittsalters scheiterte deutlich: Nur 52 stimmten mit Ja, 412 Abgeordnete stimmten gegen die Abschaffung. 2 enthielten sich. Bis 2029 soll das Rentenalter von derzeit 65 auf 67 schrittweise angehoben werden. (dpa/nz)