03.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Verfassungswidriges Wahlrecht bleibt vorerst
Für die kommende Bundestagswahl bleibt es beim bisherigen Wahlrecht, obwohl es dem Grundgesetz widerspricht. Die Grünen scheiterten mit ihrem Vorstoß für eine schnelle Korrektur - weil die SPD sich der Koalitionsräson beugte.
Die Grünen sind mit ihrem Vorstoß für eine Änderung des Wahlrechts gescheitert. Die Union und der überwiegende Teil der SPD-Fraktion lehnten das Vorhaben zusammen mit Stimmen der FDP ab. In namentlicher Abstimmung votierten 391 Abgeordnete mit Nein. 97 stimmten mit Ja, fünf enthielten sich. Abgegeben wurden 493 Stimmen. Dem Bundestag gehören 612 Abgeordnete an. Die Abstimmungslisten werden erst später veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf der Grünen sah die Abschaffung der Überhangmandate noch vor der Bundestagswahl im September vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie als grundgesetzwidrig beurteilt, weil sie als sogenanntes negatives Stimmgewicht im ungünstigsten Fall zur Verfälschung des Wählerwillens führen kann. Allerdings hatte das Gericht dem Bundesrat eine Frist für die Änderung bis Mitte 2011 gesetzt.
Damit wird die Bundestagswahl noch nach altem Wahlrecht ausgezählt. Experten kamen kürzlich zu dem Ergebnis, dass die Union von Überhangmandaten profitieren könnte und somit ein Wahlsieg von Schwarz-Gelb wahrscheinlicher sei. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zufallen würden.
Die SPD lobte den Grünen-Entwurf zwar und attackierte den Koalitionspartner Union für dessen Ablehnung. Doch beugte sich eine Mehrheit der Sozialdemokraten dem Koalitionsvertrag. Dieser schließt aus, dass SPD oder Union gegen den Willen des anderen Partners für Vorlagen der Opposition stimmen. Zunächst hatte die SPD erwogen, gegen den Koalitionspartner zu stimmen, die Fraktionsführung hatte sich dann aber doch dagegen entschieden.
Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter warf der Union Verschleppungstaktik vor. Sie habe sich einer möglichen Änderung des vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Wahlrechts «aus egoistischen Motiven» widersetzt und erhoffe sich durch die weitere Existenz der Überhangmandate Vorteile bei der Wahl. «Sie versündigen sich an einem grundlegenden Demokratieprinzip», sagte Benneter in Richtung von CDU/CSU und FDP.
Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings warnte in der Debatte indes vor einem «juristischen Husarenritt». Der Gesetzentwurf der Grünen berge die Gefahr einer Wahlanfechtung. Das Wahlrecht sei so kompliziert, das man die Änderung lieber nach der Wahl in Ruhe beraten wolle. Grüne und Linke warfen wiederum der SPD Scheinheiligkeit vor, weil sie gegen ihre eigene Überzeugung die Änderung nicht durchsetzte. (dpa/AP/nz)